Vernetzter Haushalt 05.01.2020, 15:05 Uhr

So Datensammelei im Smart Home einschränken

Egal, ob es ums Saubermachen geht oder um die Überwachung des Eigenheims: Das Wohnen wird zunehmend digital. Doch das Smart Home hat auch Kehrseiten. Wie schützt man seine Daten?
(Quelle: Pixabay)
Intelligente Leuchten, smarte Saugroboter, sprechende Helferlein: Die Auswahl an Geräten, die Verbraucher in den eigenen vier Wänden unterstützen, ist gross. Sie machen das Leben einerseits zwar leichter. Andererseits sammeln sie mitunter im Hintergrund auch fleissig Daten der Nutzer.
Die allermeisten dieser Haushaltsgeräte stünden regelmässig mit dem Hersteller in einer Kommunikationsverbindung - und sei es nur, um den Wartungsstatus oder Updates abzurufen, erklärt Dennis-Kenji Kipker, Rechtswissenschaftler von der Universität Bremen.
Kipker weist auch darauf hin, dass einige Hersteller die Gerätenutzung von einer Online-Registrierung abhängig machen. Deshalb sollten sich Verbraucher überlegen, ob es notwendig ist, ihre genauen Adressdaten und den Klarnamen anzugeben. Alternativ könne man mit Pseudonymen arbeiten, erklärt der Experte.

Datenschutz oder Datensammelei

Auf dem Markt lassen sich, grob gesagt, zwei Formen von Anbietern unterscheiden: Das sind Unternehmen, die sich stark an den geltenden Datenschutzrichtlinien orientieren und sich um Transparenz bemühen - und es gibt jene, die so viele Daten wie möglich erfassen wollen. Häufig werden diese dann etwa für Marketingzwecke weitergenutzt.
Beim Kauf von Geräten mit Smart-Home-Anwendungen sollte daher Wert darauf gelegt werden, dass die Hersteller ein datenschutzfreundliches System sowie entsprechende Voreinstellungen verwenden - das nennt man auch Privacy by Design beziehungsweise Privacy bei Default. Dazu rät Helga Block, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von Nordrhein-Westfalen.
Vor dem Kauf einer elektronischen Haushaltshilfe sollte man sich genau über den Hersteller informieren. Ein wichtiges Kriterium: Wo kommt der Produzent her? «Unter Datenschutzgesichtspunkten sollte man immer EU-Herstellern den Vorzug geben, da diese dem strengen Regime der Datenschutzgrundverordnung, DSGVO, unterliegen - selbst wenn sie Daten ins Ausland übermitteln», rät IT-Rechtler Dennis-Kenji Kipker.
Die Frage ist: Was passiert mit den erfassten Informationen? Unter Datenschutzgesichtspunkten sei zu unterscheiden, ob die gesammelten Angaben nur lokal genutzt würden oder auch in eine Hersteller-Cloud übertragen und dort ausgewertet würden, meint Helga Block.




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