Ab 1. Juli: Ohne Ausweis keine SIM-Karte

Prepaid-Geschäft spielt oft gar keine Rolle mehr

Alle Händler führen zudem unisono an, dass sie bereits heute schon keine Karte ohne Ausweis-Kopie über den Tresen schieben. „Nicht aktivierte Karten verlassen, auch aus Gründen der Provisions­abrechnung, das Haus nicht“, sagt Hans Jörg Degen, Inhaber von Handyshop Degen in Niederzissen in Rheinland-Pfalz. „Bei der Telekom muss man auch immer PA-Nummer und Gültigkeit sowie den Ausstellungsort bei der Bestellaufnahme eingeben. Alle anderen Anbieter gehen sehr lasch damit um“, moniert ein Reseller aus Chemnitz.
„Wir schalten schon seit Jahren die Karten frei, sobald der Kunde seinen Ausweis vorlegt“, erklärt Ingo Heilig, Inhaber von Ingo Heilig Kommunikation aus Nordhorn. Und auch wenn er das Thema insofern nicht allzu hoch hängen möchte, ist er dennoch gespannt, wie die Netzbetreiber hier weiter vorgehen werden: „Lassen wir uns mal überraschen.“
Den Bereich, den die Gesetzesänderung deutlich stärker betrifft, schneidet An­dreas Bischof an, Inhaber von Abicos Systems aus Horb am Neckar: „Da bei uns generell alle Mobilfunkkunden, egal ob Prepaid oder Postpaid, legitimiert werden und wir zudem die auf dem Postweg versendeten Karten erst nach einer eindeutigen Identifizierung freischalten, ändert sich für uns vorerst nichts.“
Diese Möglichkeit der nachträglichen Freischaltung nach dem Kauf müssen künftig alle Online-Händler und auch alle Drogeriemärkte, Lebensmittel-Discounter, Tankstellen et cetera anbieten – und das ist nicht ohne Weiteres möglich. Denn die beim Handel längst durchgeführte Prüfung und Registrierung der Identität des Kunden ist an der Aldi-Kasse ebenso wenig realisierbar wie an der Tankstelle. „Ich denke, dass die Registrierpflicht eher den Onlinern das Leben etwas schwerer machen dürfte oder den Tankstellen und Poststationen, die Prepaid-SIM-Karten als Verkaufsprodukt führen“, sagt denn auch Oliver Runkel, Geschäftsführer R&L Telecommunication aus Limburg.




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