Kampfansage an Preisabsprachen im Online-Handel

Wie kamen die Kartellwächter den Unternehmen auf die Schliche?

Bei den Hotelbuchungen wurde die EU-Kommission nach Beschwerden von Kunden auf mögliche Unregelmässigkeiten aufmerksam. Die beiden anderen Untersuchungen startete sie hingegen auf eigene Initiative. In Kartellverfahren kommt dies vergleichsweise selten vor. Oft sind die Kartellwächter auf Hinweise von an unerlaubten Absprachen beteiligten Unternehmen angewiesen. Diese können im Gegenzug dann auf Straferlass oder zumindest reduzierte Bussgelder hoffen.

Wie schätzt die EU-Kommission die Situation im grenzüberschreitenden Online-Handel ein?

2015 bestellte mehr als die Hälfte aller erwachsenen EU-Bürger Waren oder Dienstleistungen im Internet, in einigen Ländern waren es sogar mehr als 80 Prozent. Nur 15 Prozent kauften allerdings in anderen EU-Ländern ein. Die EU-Kommission hat sich daher auf die Fahnen geschrieben, Barrieren im europaweiten Internethandel abzubauen.

Wie geht es nun weiter?

Das Verfahren bedeute keine Vorverurteilung, betont die Kommission. Die Behörde wird nun die Fälle im Detail prüfen und dabei auch die betroffenen Unternehmen einbeziehen. Im Gegensatz etwa zu Verfahren bei Fusionen gibt es bei Kartellfällen keine verbindlichen Fristen.
Die Reiseveranstalter Tui und Rewe bestätigten die Untersuchungen und kündigten an, mit der Kommission bei der Untersuchung zusammenzuarbeiten. Die Rewe-Touristiksparte DER Touristik hatte 2015 auch das Veranstaltergeschäft des Schweizer Kuoni-Konzerns übernommen.
Manchmal ziehen sich derartige Fälle über Jahre hin. Im äussersten Fall kann Brüssel eine Strafe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Wenn die Unternehmen kooperieren, können die Bussgelder allerdings deutlich geringer ausfallen.




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