Digital Markets Act & Digital Services Act 18.08.2022, 11:53 Uhr

Wie die EU das Internet reguliert

Gesetze sollen für mehr Wettbewerb und Verbraucherschutz sorgen. com! professional zeigt auf, welche Gesetze zur Anwendung kommen.
(Quelle: Shutterstock / Cristian Storto)
The Winner takes it all“ – nie war dieser Abba-Song passender als in der Plattformökonomie des Internets. Niemand, der ein Smartphone verwendet, eine Internetrecherche durchführt, online ein- oder verkauft, auf dem Computer ein Dokument bearbeitet oder soziale Medien nutzt, kommt heute an den grossen „Gatekeepern“ Google, Apple, Facebook/Meta, Amazon und Microsoft vorbei. Die Big-Tech-Konzerne nutzen diese Marktmacht oft schamlos aus. Sie behindern den Wettbewerb, spionieren Verbraucher aus und zahlen kaum Steuern.
Diese Monopolstellung und ihr Missbrauch ist den EU-Organen schon lange ein Dorn im Auge. Seit 2019 arbeiten Parlament, Rat und Kommission an einer Novelle der über 20 Jahre alten E-Commerce-Richtlinie. Ende 2020 stellte die EU-Kommission zwei Gesetzesvorlagen vor, die das Internet für EU-Bürger fairer und sicherer machen sollen: den Digital Markets Act (DMA) und den Digital Services Act (DSA). „Die beiden Vorschläge dienen einem Zweck“, erklärt Wettbewerbskommissarin und Executive Vice-President der EU-Kommission Margrethe Vestager, „Sie sollen sicherstellen, dass wir als Nutzer, als Kunden, als Unternehmen Zugang zu einer grossen Auswahl an sicheren Produkten und Dienstleistungen haben, und zwar online genauso wie in der realen Welt.“
Nach den üblichen Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission wurden im März beziehungsweise April dieses Jahres die noch nicht finalen Versionen der Verordnungen als „vorläufige politische Übereinkunft“ vorgestellt. Bei Redaktionsschluss lag nur für den Digital Markets Act der finale Gesetzestext vor. Die Verordnungen müssen nun noch vom Rat und dem EU-Parlament bestätigt werden, was aber als Formalie gilt.
Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedsstaaten sechs Monate Zeit, sie in geltendes nationales Recht zu implementieren. Die betroffenen Unternehmen müssen dann innerhalb von weiteren sechs Monaten die Vorgaben erfüllen, sodass mit einem Wirksamwerden wohl nicht vor 2024 zu rechnen ist.




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