18.10.2006, 00:00 Uhr

Ebay: Urheberrecht wichtiger als Datenschutz

Online-Auktionshäuser sind verpflichtet, Auktionen, die gegen das Urheberrecht verstossen, unverzüglich zu stoppen. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Ausserdem kann der Rechteinhaber laut Urteil vom Auktionshaus Auskunft über die wahre Identität der Verkäufer verlangen. Die Münchner Richter orientierten sich bei ihrer Entscheidung an einem früheren Urteil des Bundesgerichtshofs. Eine Revision gegen das Urteil ist daher nicht möglich.
Im konkreten Fall hatte ein Verkäufer auf Ebay deutsche Übersetzungen lateinischer Texte aus einem urheberrechtlich geschützten Schulbuch angeboten. Der Verlag forderte den unverzüglichen Stopp der Auktion und die Preisgabe der persönlichen Daten des Verkäufers, was Ebay mit Verweis auf den Datenschutz ablehnte. Der Verlag zog daraufhin vor Gericht. Das OLG München stellte klar, dass Online-Auktionshäuser auch weiterhin nicht zur Vorabkontrolle der auf ihren Plattformen angebotenen Waren verpflichtet sind. Würden sie aber unmissverständlich auf einen Verstoss gegen das Urheberrecht hingewiesen, müssten sie unverzüglich mit der Sperrung der betroffenen Auktion reagieren. (ph/iwb) http://www.ebay.ch



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