Wortmarke "Black Friday" könnte weitgehend Bestand haben

Online-Aktionen für Elektro- und Elektronikwaren

Anders sehe es bei Online-Aktionen für Elektro- und Elektronikwaren am Black Friday aus. Die habe es 2013 schon gegeben, "da erscheint uns ein zukünftiges Freihaltebedürfnis für den Handel mit diesen Waren nicht ausgeschlossen". Die freie Verwendung müsste sich auch auf stationäre Elektronikhändler erstrecken, sagte der Richter. Auch für Werbedienstleister wie das Internetportal Black-Friday.de, das schon vor der Anmeldung der Wortmarke auf dem Markt war, lasse sich ein Freihaltebedürfnis begründen.
"Unter dem Strich eine sehr weitgehende Aufhebung des Amtsbeschlusses", die Marke vollständig zu löschen, "aber kein voller Durchmarsch" - so fasste der Vorsitzende seine bisherige Einschätzung zusammen. Am Nachmittag nahmen die Parteien zu den einzelnen Punkten Stellung. Hacker sagte, das Verfahren sei ungewöhnlich umfangreich, schon das Verfahren beim Patenamt habe 15 Leitzordner gefüllt. Wann das Urteil gefällt wird, ist offen.




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