Fake Shops: So werden die Kunden bestohlen

So erkennt man Fake Shops

  1. Auffällige URL: Passt der Name der Domain nicht zum Geschäft? Oder wurde eine bekannte .de-Adresse verfälscht, etwa durch eine .de.co-Domain?

  2. Bezahlverfahren: Kritisch sind Kauf auf Vorkasse sowie der Verzicht auf etablierte Schutzmechanismen wie Verified by Visa oder Paypal.

  3. Extrem niedrige Preise: Liegt das Preisniveau deutlich unterhalb dessen, was andere Marktteilnehmer fordern, ist Vorsicht geboten.

  4. Gütesiegel: Fake Shops verwenden oft gefälschte oder frei erfundene Gütesiegel. Ein Klick auf das Siegel sollte zur Seite der Zertifizierungsstelle führen.

  5. AGB und Impressum: Sind die AGB in schlechtem Deutsch oder auf Englisch gehalten, ist das auffällig. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist ebenfalls ein Warnhinweis.

Was man gegen Fake Shops unternehmen kann

  1. Strafanzeige: Betrug ist strafbar. Eine Strafanzeige nimmt jedes Polizeirevier entgegen. Viele Landeskriminalämter unterhalten spezielle Cybercrime-Abteilungen.

  2. Meldung an Hersteller: Markenhersteller haben ein grosses Interesse daran, dass mit ­ihrer Marke kein Schindluder ­getrieben wird. Sie nehmen entsprechende Hinweise gern entgegen.

  3. Meldung an die Denic: Wird eine Domain in betrügerischer Absicht betrieben, kann die Denic die Domain sperren. Dies gilt allerdings nur, wenn klare Beweise vorliegen und es sich um eine .de-Domain handelt.

  4. Fake Shop Watchlist: Das Österreichische Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) unterhält eine Liste von ­Fake Shops. Meldungen nimmt das ÖIAT entgegen unter www.watchlist-internet.at
  5. Abmahnung: Betreiber von Fake Shops verstossen regelmässig gegen das UWG. Shop-Betreiber könnten sie also wettbewerbsrechtlich abmahnen. Im Zweifel scheitert das aber an einer zustellfähigen Adresse. Auch die Whois-Daten für die verwendete Domain sind meist gefälscht.




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