Warum Sie bei Bezahldiensten genau hinschauen sollten

Käuferschutzprogramme geben Sicherheit

Bei Klarnas Sofortüberweisung kann der Kunde sein Geld behalten oder zurückfordern, wenn die Ware nicht ankommt oder fehlerhaft ist. Wer per Paydirekt zahlt, dem Zahlungsdienstleister einiger deutscher Banken und Sparkassen, erhält sein Geld zurück, sofern die gekaufte Ware nicht ankommt. Und Barzahlen schützt, «falls ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht».
«Solche Dienste ergeben vor allem Sinn bei kleineren Onlineshops, mit denen Kunden noch keine Erfahrungen gemacht haben. Dort geben Käuferschutzprogramme Sicherheit», sagt Warentester Sittig. Er weist aber darauf hin, dass die Programme längst nicht für alle Produkte gelten. So schliesst Paypal etwa Fahrzeuge, Geschenkkarten oder speziell angefertigte Produkte aus. Bei Paydirekt fallen Gutscheine, Tabakwaren, Flug- oder Bahntickets nicht unter den Käuferschutz.

Vom Kauf zurückgetreten

Ausserdem sind Entscheidungen von Käuferschutzprogrammen rechtlich nicht bindend, wenn Verkäufer sich diesen nicht aus freien Stücken unterwerfen. So urteilte der Bundesgerichtshof 2018, dass Verkäufer weiterhin von Kunden das Geld für einen Kauf fordern dürfen (Az.: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16.) «Das Gericht hat mit dem Urteil bekräftigt, dass das Bürgerliche Gesetzbuch durch ein Käuferschutzprogramm nicht ausgehebelt werden darf», erklärt Sittig.
Laut Gesetz hat ein Verkäufer das Recht, nach einer Reklamation die Ware zu reparieren oder Neuware zu stellen. Erst nach zwei erfolglosen Versuchen darf der Kunde vom Kauf zurücktreten. Doch liefert der Verkäufer, hat dieser einen Anspruch auf den Kaufpreis. Paypal hatte in dem Fall entschieden, den Betrag zu erstatten.

Bei Problemem sorgfältig die AGBs lesen

«Somit bietet der Käuferschutz grundsätzlich einen Vorteil für den Kunden, da er das Geld wieder auf seinem Konto hat und nicht mehr aktiv werden muss, um die Ware zu bekommen. Der Verkäufer ist dagegen unter Zugzwang, den Kaufpreis vom Kunden wiederzuholen, wenn er einen Anspruch darauf hat», sagt Dautzenberg. Gibt es mit dem Händler Streit um einen Kauf, sollten Verbraucher unbedingt die AGB des Käuferschutzprogramms lesen, empfiehlt sie. «Käufer sollten sich schon damit auseinandersetzen, wann der Schutz greift und was davon ausgeschlossen ist.»  Von Annika Krempel, dpa




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