Überwachungstools 18.11.2020, 18:32 Uhr

Wenn der Chef im Home Office vorbeischaut

Für viele Mitarbeitende ist wieder Home Office angesagt. Der lange Arm der Vorgesetzten kann dabei bis ins Heimbüro reichen. Obwohl die Überwachung per se nicht legal ist, gibt es Tools, die unter dem Deckmantel der «Produktivitätskontrolle» zum Einsatz kommen könnten.
Auch im Home Office ist man vor dem Auge des Chefs nicht unbedingt sicher
(Quelle: Tumisu/Pixabay)
Home Office ist in vielen Unternehmen wieder angesagt und Scharen von Mitarbeitenden müssen oder drüfen ihre Arbeit am PC zuhause erledigen. Das hat klar Vorteile, so haben Studien bereits gezeigt, dass Home Office von vielen Arbeitnehmenden durchaus goutiert wird und sie sich sogar produktiver fühlen.
Nichtsdestotrotz dürfte einige Chefs das Gefühl des Kontrollverlusts über seine Mitarbeitenden beschleichen. Doch es gibt eine Reihe von Tools, mit denen die Tätigkeit der Angestellten auch im Home Office überprüft werden können.
Aber Vorsicht: Gemäss Schweizer Arbeitsrecht kann man sich hier aufs Glatteis begeben. «Überwachungs- und Kontrollsysteme, die den blossen Zweck verfolgen, die Arbeitnehmenden bei den beruflichen Tätigkeiten zu überwachen, sind sowohl im Betrieb selbst als auch im Home Office unzulässig», heisst es in einer Infoschrift des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Daher dürfe die Arbeitspräsenz am privaten Arbeitsplatz nicht kontinuierlich überwacht und kontrolliert werden. «Hingegen ist eine zweckmässige Überwachung der Sicherheit oder eine Kontrolle von Arbeitsproduktivität oder Leistungsqualität erlaubt, sofern die Arbeitnehmenden zuvor orientiert wurden, und das Überwachen verhältnismässig ist», informiert das Seco weiter.

«Big Brother» lässt grüssen

Wie auch immer die rechtliche Situation, die Tools, um das Heimbüro zu überwachen, sind erhältlich. Applikationen wie Hubstaff, StaffCop, Time Doctor und Teramind bieten Aktivitätstracking in Echtzeit an, machen von den Bildschirmen der Anwender in regelmässigen Zeitabständen Aufnahmen und registrieren die Tastataturanschläge. In einigen Fällen lassen sich die Werkzeuge sogar ohne das Einverständnis der Nutzenden installieren. Auch die Möglichkeit, die Angestellten über die Videokamera des Laptops zu beobachten wird beispielsweise von StaffCop geboten, eine Funktion, die hierzulande klar nicht erlaubt ist.
Offenbar gilt für solche Werkzeuge: Wo die Möglichkeiten für ein Monitoring der Belegschaft besteht, wird es auch genutzt. Analysen der Marktforschungsfirma Gartner zeigen, dass Anfang 2020 gut 16 Prozent der Arbeitgeber entsprechende Techniken häufiger verwenden als zuvor. Darunter fallen virtuelles Ein- und Ausstempeln, Tracking der Nutzung des Arbeitscomputers und die Überwachung von E-Mails und internen Chat-Programmen. Dieser Wert ist laut Gartner-Analysen Ende Juli dank der vermehrten Heimbüro-Tätigkeit infolge der Covid-19-Krise auf 26 Prozent gestiegen. Wie Gartner beobachtet, werde nicht nur überwacht. «Während einige Unternehmen die Produktivität verfolgen, überwachen andere das Engagement und das Wohlbefinden der Mitarbeiter, um die Erfahrung der Angestellten besser zu verstehen», schreibt Gartner in einem Blog-Eintrag.

Auch eine Untersuchung von Top10VPN zeigt, dass das Interesse an Überwachungstools während der ersten Lockdown-Phase im April 2020 dramatisch gestiegen ist. So wurden vermehrt diesbezügliche Suchanfragen registriert. Im April wurde etwa zu 108 Prozent häufiger nach «Employee Monitoring Software» gesucht als im Vorjahr. Die Anfragen nach «work from home monitoring» stieg sogar um 5000 Prozent.




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