Google muss bei Sterne-Hinweisen für Hotels nachbessern

Irreführende Kennzeichnung

Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg. Das Urteil vom Monatsanfang wurde nun bekannt. Der Suchmaschinendienst hat es bereits anerkannt.
Demnach hatte Google bei der Anzeige von Suchergebnissen von Hotels immer wieder Gaststätten mit Hinweisen wie "3-Sterne-Hotel" oder "4-Sterne-Hotel" versehen. Die Wettbewerbszentrale hatte dies als "irreführend" kritisiert, weil viele der Unterkünfte "nicht über eine gültige Hotelklassifizierung verfügten". Nicht zu verwechseln sind diese nun verbotenen Hinweise von Google mit den dort ebenfalls über Sterne angezeigten Bewertungen und Rezensionen von Nutzern. Diese bleiben von der Entscheidung des Gerichts unberührt.
"Dies ist ein Durchbruch für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Hotelangeboten auf der mit Abstand wichtigsten Suchplattform für Hotels im Internet", bewertete Markus Luthe, Geschäftsführer der Dehoga-Tochter Deutsche Hotelklassifizierung, am Montag die Entscheidung des Gerichts.
"Google speiste seine Sterneangaben aus für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen und erklärte auch nicht-klassifizierte Hotels zu 'Sterne-Hotels'", hiess es vonseiten der Wettbewerbszentrale. "Wir tauschen bereits über eine Datenschnittstelle täglich und automatisiert mit Google aus, welche Hotels in Deutschland über eine aktuelle Klassifizierung verfügen."
Das Sterne-System gibt es nicht nur in Deutschland. Auch in anderen europäischen Ländern haben sich Hotelverbände angeschlossen, darunter die Niederlande, Österreich, Schweden, Griechenland, Liechtenstein und seit drei Jahren auch Slowenien. Der Kriterienkatalog ist dabei stets derselbe.
Immer wieder kommt es dabei zu Mogeleien und Tricksereien. Häufig geht es dabei um Häuser, die auf ihren Webseiten unrechtmässig mit drei oder vier Sternen werben. Nach Einschätzung der Dehoga spielt dabei häufig Unkenntnis eine Rolle. Vielen Hoteliers scheine nicht klar gewesen zu sein, dass eine eigenmächtige Vergabe von Sternen wettbewerbsrechtlich nicht zulässig sei, hiess es vom Verband bereits vor einigen Jahren. Manchmal sorge auch ein Betreiberwechsel für Verzögerungen. Hinzu kommen Grenzfälle, zum Beispiel Sterne im Familienwappen der Hoteleigentümer.



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