Urteil 22.07.2020, 07:02 Uhr

Google muss bei Sterne-Hinweisen für Hotels nachbessern

Wer würde nicht gern einmal eine Nacht im Fünf-Sterne-Hotel verbringen? Doch wer bei Google suchte, musste aufpassen: Nicht immer entsprach dort die Auszeichnung den offiziellen Kriterien. Nun muss das Unternehmen nachlegen.
Google darf Unterkünfte nicht mehr als Sterne-Hotels bezeichnen, solange diese nicht offiziell vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga als solche ausgezeichnet wurden.
(Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa)
Die Ansprüche für Sterne-Hotels sind hoch: Selbst bei einem Stern muss die Unterkunft wenigstens 46 Mindeststandards erfüllen - etwa einen Fernseher auf dem Zimmer anbieten sowie einen Weckdienst. Sauberkeit und das tägliche Bettenmachen sind eine Selbstverständlichkeit auch in der untersten Kategorie der Deutschen Hotelklassifizierung des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, der die Einstufungen vornimmt.
Knapp 8.000 Hotels nehmen demnach in Deutschland an dem freiwilligen Bewertungssystem teil und damit fast 40 Prozent aller hierzulande registrierten Herbergen. Alle drei Jahre überprüft der Verband, ob sie noch den Ansprüchen ihrer entsprechenden Sterne-Klassifizierung entsprechen. "Als Gast erhalten Sie dadurch eine sichere und transparente Übersicht über die Leistungen und Angebote, die Ihnen ein klassifizierter Beherbergungsbetrieb bietet", heisst es auf den Seiten der Deutschen Hotelklassifizierung des Dehoga.
Es verwundert daher kaum, dass die Hüter der Sterne empfindlich reagieren, wenn andere das Bewertungssystem kopieren wollen - oder Häuser gar mit Sternen werben, die ihnen offiziell gar nicht zustehen. Das bekam nun auch Google zu spüren. Das Landgericht Berlin verbietet es dem Internetriesen, Unterkünfte bei Suchergebnissen als Sterne-Hotels zu bezeichnen, solange diese nicht offiziell vom Dehoga als solche ausgezeichnet wurden.



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