Direktvertrieb aus Asien 16.04.2019, 21:50 Uhr

Online-Handel aus Fernost: Augen auf bei Schnäppchen

Funkkopfhörer für sieben Euro, Tablet-PCs für 33 Euro oder Beamer für 50 Euro: Online-Händler, die ihre Waren direkt aus den Herstellungsländern in Fernost verschicken, werben mit solchen Angeboten. Das klingt verlockend, aber es gibt Risiken.
Der Zoll prüft die Sendungen aus Fernost: Fehlt etwa die CE-Kennzeichnung, wird ein Produkt zurückgehalten.
(Quelle: Daniel Bockwoldt)
Seiten und Online Shops für den Direktvertrieb von Waren aus Asien boomen. "Viele locken die oft fast unglaubwürdig niedrigen Preise für Handys, Technikzubehör, sonstigen Schnickschnack, aber auch Kleidung", erklärt Thomas Mossburger vom Technikmagazin "Chip".
Das kann sich lohnen. "Doch sollten Verbraucher auch bei vermeintlichen Schnäppchen-Preisen ihr Gehirn angeschaltet lassen", warnt der Experte. Es komme immer wieder vor, dass Produkte nicht die in der EU geltenden Sicherheits- oder Umweltbestimmungen erfüllen, erläutert Ralf Diekmann vom Tüv Rheinland.
"Ein Grossteil der Beanstandungen ist auf fehlerhafte Aufschriften, fehlende Sicherheitshinweise oder mangelhafte, schlecht übersetzte und unvollständige Bedienungsanleitungen zurückzuführen." Bei eigenen Stichproben stellten die Sachverständigen auch schlechte Verarbeitungsqualität, Fehler in mechanischen, elektrischen und elektronischen Bauteilen oder erhöhte Schadstoffwerte fest.

Auf CE-Kennzeichnung achten

Achten sollten Verbraucher in jedem Fall auf die CE-Kennzeichnung. Sie zeigt an, dass ein Produkt auf den europäischen Markt gebracht werden darf. Fehlt das Zeichen oder ergibt sich ein Verdacht auf Marken- oder Produktfälschung, kann etwa der Zoll das Paket aufhalten und lässt es nach Rücksprache mit den zuständigen Marktaufsichtsbehörden vernichten oder sendet es zurück.
Bei elektronischen Geräten ist meist die Bundesnetzagentur zuständig. Die berichtet, 2018 bei rund 240.000 Produkten eingeschaltet worden zu sein; man habe in 87 Prozent der Fälle eine Nutzung in Deutschland untersagt. Insgesamt habe die Behörde 2018 den Verkauf von mehr als zehn Millionen Geräten in Deutschland verboten, betroffen waren vor allem Bluetooth-Lautsprecher, Smartwatches und Funk-Kopfhörer.
Damit eine CE-Kennzeichnung gerechtfertigt ist, muss unter anderem eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache beigepackt sein, und das Gerät muss für deutsche Steckdosen geeignete Anschlüsse haben. Das Problem: Die Hersteller selbst drucken das CE-Zeichen auf ihre Produkte, um damit die Konformität ihres Produktes mit europäischen Richtlinien zu bestätigen.



Das könnte Sie auch interessieren