Modekonzern Guess muss 40 Millionen Euro Strafe zahlen

Hinderung von zugelassenen Händlern

Die im Juni 2017 eingeleitete Untersuchung hat ergeben, dass die Vertriebsverträge von Guess zugelassene Einzelhändler an folgenden Handlungen hinderten:
  • Verwendung der Markennamen und Warenzeichen von Guess für die Zwecke der Werbung auf Online-Suchmaschinen
  • Online-Verkauf ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung durch Guess. Das Unternehmen verfügte über einen uneingeschränkten Ermessensspielraum für diese Genehmigung, die nicht auf bestimmten Qualitätskriterien basierte
  • Verkauf an Verbraucher ausserhalb der zugewiesenen Händlergebiete
  • Querverkauf zwischen zugelassenen Grosshändlern und Einzelhändlern
  • Unabhängige Festsetzung der Einzelhandelspreise für Guess-Produkte
Durch diese von Guess verfassten Verträge konnten die europäischen Märkte voneinander abgeschottet werden. Die Kommission stellte fest, dass die Einzelhandelspreise für Guess-Produkte in Mittel- und Osteuropa (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Tschechien) im Durchschnitt um fünf bis zehn Prozent über dem westeuropäischen Niveau liegen.
Aus diesem Grund ist die EU-Kommission nun zu dem Schluss gekommen, dass die rechtswidrigen Verhaltensweisen von Guess den europäischen Verbrauchern einen der wichtigsten Vorteile des europäischen Binnenmarkts vorenthielten: die Möglichkeit, grenzüberschreitende Einkaufsmöglichkeiten für mehr Auswahl und günstigere Angebote zu nutzen.
Bei der Bemessung der Geldstrasse berücksichtigte die Kommission den Wert der von dem Verstoss betroffenen Verkäufe, die Schwere des Verstosses und seine Dauer. Zudem berücksichtigte die EU-Kommission den Umstand, dass Guess eng mit ihnen kooperierte. Aus diesem Grund halbierte die EU-Kommission die Geldbusse um 50 Prozent.




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