Irreführende Google-Adwords-Werbung

Fehlvorstellung beim Verbraucher durch Adwords-Ad

Auch in dem vom Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 25.02.2016 (Az.: 3 U 153/15) zu entschiedenen Rechtsstreit ging es um eine etwaige Irreführung der Google-Adwords-Werbung. Diese lautete "Samsung Galaxy S6 Flat Das neue Samsung Galaxy S6 ab 1,- € Alle Grössen und Farben verfügbar!". Wenngleich das Erstgericht eine Irreführung noch nicht erkannte, erliess das Berufungsgericht letztlich die beantragte einstweilige Verfügung. So erwarte der Verbraucher, dass er auf der Seite, die er durch den Link der streitgegenständlichen Werbeanzeige erreiche, zumindest ein Tarifangebot finde, bei dem er das beworbene Gerät "Samsung Galaxy S6" zu einem Preis von einem Euro erwerben könne.
Da sich auf der verlinkten Seite aber kein Angebot über einen Euro finde, werde durch die streitgegenständliche Adwords-Anzeige eine Fehlvorstellung beim Verbraucher hervorgerufen. Die Erwartung werde auch nicht durch die Formulierung "ab 1,- €" oder "alle Farben und Grössen verfügbar!" dahingehend eingeschränkt, dass er davon ausgeht, auf der verlinkten Seite nach einem Angebot zu einem Euro weiter ohne konkrete Hilfestellung suchen zu müssen. Dafür habe die Herausstellung des Preises von einem Euro ein zu grosses werbliches Gewicht und sei zu bedeutsam für die Kaufentscheidung. Im Ergebnis sei es daher unerheblich, ob ein Angebot, wie das beworbene, über Reiter auf der verlinkten Seite, die mit selbständigen Internetseiten verlinkt sind, zu finden sei.




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