Geplante Bonpflicht: Der Handel läuft Sturm
Die Bonpflicht
Neben der technischen Umstellung sorgt aber auch die Bonpflicht für Unmut. "Wer im Einzelhandel einkauft, der hat selten Interesse an einem Kassenzettel", sagt Benad von der Dehoga. Bei Bäckereien wollen nur weniger als drei Prozent der Kunden einen Beleg, wie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks schreibt.
Der HDE geht davon aus, dass Zahl und Länge der auszugebenden Kassenzettel spürbar zunehmen werden: "Im Einzelhandel in Deutschland rechnen wir mit mehr als zwei Millionen Kilometern zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr." Die Bonpflicht bedeute deshalb "gerade für kleine Händler erhebliche Mehrkosten für Papier, Druck und Entsorgung der liegengebliebenen Bons", betont der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Wenn der Kunde den Kassenzettel nicht wolle, müsse er ihn auch gar nicht mitnehmen, erklärt das geführte Finanzministerium dazu. Nur der Händler müsse ihn aufheben. Die Belegpflicht stärke Transparenz und helfe gegen Steuerbetrug, etwa weil das Kassensystem und die Bons miteinander abgeglichen werden könnten. Das Wirtschaftsministerium hingegen will die Verpflichtung wieder aus dem Gesetz streichen, wie eine Sprecherin sagt. Dies diene dem Umweltschutz, da eine Papierverschwendung verhindert werde, und vermeide hohe Bürokratiekosten. Minister Peter Altmaier (CDU) sei mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) im Gespräch.
Papierverbrauch und zusätzlicher Müll
Sowohl die Bäcker, als auch die Dehoga und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) erwarten eine "immense Menge an Papierverbrauch und zusätzlichem Müll" wegen der Pflicht zum Kassenzettel. Dies sei "klima- und ressourcentechnisch kein gutes Signal", so ein Sprecher des BUND.
Auf Thermopapier gedruckte Kassenbons sind dem BUND zufolge aber nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Gesundheit bedenklich. Zwar darf von Januar an das hormonell wirksame Bisphenol A nicht mehr zum Beschichten des Papiers verwendet werden, doch bei einigen Alternativstoffen sei die hormonelle Wirkung nicht minder problematisch. Das Umweltbundesamt zeigt sich zurückhaltender. Es gebe nicht genügend Daten, um die Alternativstoffe zu beurteilen, auch wenn einige ebenso schädlich sein könnten.
Zu guter Letzt gibt es aber nicht nur Kritik an den Details des Kassengesetzes, sondern auch Zweifel an dessen Wirksamkeit. Acar vom EHI sagt, die Verordnung sei nicht der Sache dienlich, Betrug könne nicht ganz vermieden werden. So könnten Händler nach wie vor einen Vorgang einfach nicht in der Kasse registrieren.
Laut HDE-Experte Brügelmann kann die Umstellung der Kassen Steuerbetrug zwar eindämmen, die Belegpflicht trage aber nicht dazu bei. "Denn mit dem ersten Tastendruck beim Kassieren wird eine Transaktion eröffnet, die sich bei einer mit einer TSE ausgerüsteten Kasse nicht mehr ohne Spuren löschen lässt. Ob dann der Kunde einen Beleg bekommt oder nicht, ist unerheblich."