Schärfere Fusionskontrolle für Internet-Unternehmen geplant

Bussgeldzahlungen

Bisher greift die Fusionskontrolle erst, wenn Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen erreichen. Der Erwerb von Internet-Unternehmen, die zwar ein erhebliches Marktpotenzial, aber zunächst geringe Umsätze haben, kann von Wettbewerbshütern häufig nicht geprüft werden - selbst dann nicht, wenn der Erwerber Marktführer ist.

Die 9. Novelle des GWB sieht ferner vor, dass bei Geldbussen für Kartellsünder künftig auch der gesamte Konzern in die Pflicht genommen werden kann. Bisher können ertappte Unternehmen die Bussgeldzahlung vermeiden, indem das haftende Tochterunternehmen vom Markt verschwindet. Diese Haftungslücke soll nun geschlossen werden.

Schliesslich sollen Unternehmen und Verbraucher künftig leichter vor Gericht Vermögensschäden geltend machen können, die durch ein Kartell verursacht wurden.



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