Flüchtlinge am PoS: Kommunikation mit Händen und Füssen

Feilschen um den besten Preis

Rainer Haase, Inhaber PhotoPorst Haase, Frankenthal
Gefeilscht werde hingegen gerne, wenn es um den Kauf eines neuen Handys geht. „Da heisst es schnell: ‚Discount, Discount!‘“, berichtet Jäkel. Meist würden die Flüchtlinge zu eher günstigen Smart­phones greifen, die zwischen 120 und 230 Euro kosten. „Ein paar Mal habe ich auch Geräte für 500 Euro verkauft, aber das ist dann die Ausnahme“, sagt Jäkel. Rainer Haase ergänzt: „iPhones sind sehr selten.“ Beliebt sei hingegen das Galaxy S3 von Samsung. Aufräumen möchte Jäkel auch mit der Mär, dass die Flüchtlinge alle mit den tollsten Smartphones ins Land kämen. „Da ist vielleicht auch mal ein iPhone dabei“, so Jäkel, denn „schliesslich entstammen ja insbesondere aus Syrien viele der Mittelschicht. Der überwiegende Teil der Leute hat jedoch keine besonders hochwertigen Handys, die sehen mitunter sehr mitgenommen aus.“
Ist der richtige (Prepaid-)Tarif ausgewählt, eventuell auch noch das passende Smartphone dazu, so geht es an die Registrierung der Karte – und hier beginnt dann meist erst das Problem. Eigentlich gibt es klare Richtlinien, die sich aus § 111 TKG (Telekommunikationsgesetz) ergeben, die jedoch bereits in der Vergangenheit nicht allzu konsequent verfolgt wurden. So müssen Diensteanbieter – also die Provider und Carrier – sowie in deren Auftrag auch ihre Vertriebspartner nicht nur Name, Anschrift und Geburtsdatum ihrer Kunden korrekt erheben, sondern beispielsweise auch ihnen bekannt gewordene Adressänderungen unmittelbar weitergeben.

Der Ärger mit der Registrierung

Wurde ein Flüchtling bereits in einer Erstaufnahmeeinrichtung registriert und ist im Besitz einer „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA) oder sogar einer „Aufenthaltsgestattung“, so kann dieses Dokument bei der Prepaid-Kartenfreischaltung verwendet werden. Das Problem hierbei: Die Provider blockieren Adressen, die zu häufig verwendet werden. „Die sagen mir, wo sie untergebracht sind, aber ich brauche die Adresse gar nicht erst einzutippen, die wird meistens abgelehnt“, sagt Benjamin Jäkel. Die vorgeschriebene Prozedur ist dann, bei der Händler-Hotline an­zurufen. „Wenn die Adresse als Flüchtlingsunterkunft bekannt und damit eine Mehrfachbelegung beantragt ist, klappt die Freischaltung in der Regel auch“, so Chris Sassmann, Filialleiter bei Fonland in Markt Schwaben. So mancher Händler behilft sich allerdings lieber durch die Eingabe einer anderen plausiblen Adresse, etwa durch das Ändern der Hausnummer – auch dann geht die Schaltung problemlos. „Wer eine Prepaid-Karte vom Lebensmittel-Discounter selbst freischaltet, kann ja letztlich auch eingeben, was er will. Aber wir Händler werden wieder einmal gepiesackt“, empört sich Haase.



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