Video-Plattform 18.07.2020, 14:43 Uhr

Gutachten: YouTube bei Urheberrechtsverstoss nicht unmittelbar haftbar

Ein Gutachten, das Generalanwalt Saugmandsgaard Øe am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorlegte, besagt, dass Betreiber von Online-Plattformen derzeit bei einem Verstoss von Nutzern gegen das Urheberrecht nicht unmittelbar dafür haften müssen.
(Quelle: shutterstock.com/Tattooboo)
Betreiber von Online-Plattformen müssen einem Gutachten zufolge derzeit bei einem Verstoss von Nutzern gegen das Urheberrecht nicht unmittelbar dafür haften. Das geht aus einem Gutachten hervor, das Generalanwalt Saugmandsgaard Øe am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Schlussanträgen zu zwei Rechtssachen vorlegte.
Ein Urteil steht nach Angaben des Gerichts vom Donnerstag noch aus und soll zu einem späteren Zeitpunkt gesprochen werden. Das Gutachten ist für die Richter nicht bindend.
Es geht konkret um zwei Fälle: Ein Musikproduzent ging vor deutschen Gerichten gegen die Videoplattform YouTube und den Mutterkonzern Google vor, weil Nutzer im Jahr 2008 Tonträger ohne seine Erlaubnis hochgeladen haben sollen. An den Tonträgern soll der Produzent Rechte haben.
Im zweiten Fall wehrte sich die Wissenschaftsverlagsgruppe Elsevier ebenfalls vor deutschen Gerichten dagegen, dass auf der Sharehosting-Plattform Uploaded von Cyando mehrere Werke eingestellt wurden, an denen ausschliesslich der Verlag die Rechte hält. Auch hier soll das Ganze nach Gerichtsangaben ohne die Erlaubnis des Verlags auf die Plattform gelangt sein.



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