WhatsApp erlaubt kommerzielle Nachrichten

Kommerz: ja, Werbung: nein

Konkret bedeuten diese Zeilen eine offizielle Öffnung für den kommerziellen Versand von Nachrichten. Das erleichtert Portalen wie Whatsbroadcast die Handhabe und stellt ihre Geschäftsmodelle auf sichere Beine - zumindest solange bis WhatsApp selbst die kommerzielle Nutzung des Kanals in die Hand nimmt. Zudem unterstreicht es erneut, dass sich WhatsApp aus der Nische herauswagt und sich für Verlage und Marken weiter öffnet - ein Trend, der sich schon länger abzeichnet.
Ein Freifahrtschein für Werbeaktivitäten sind die AGB-Änderungen jedoch auch nicht. Denn weiter gilt: WhatsApp gestattet keine Werbebanner von Dritten und hat auch "keine Absicht sie einzuführen und sollten wir [WhatsApp] es jemals beabsichtigen, werden wir diese Richtlinie aktualisieren".
Wenn Werber und Unternehmen ihre Angebote allerdings geschickt verbinden - Stichwort Content Marketing und Blogging - , indem sie beispielsweise nicht direkt eine Werbeanzeige an den User verschicken, sondern den Link zum firmeneigenen Blog oder zur Landing-Page, ist das keine Werbung im herkömmlichen Sinne und dürfte deshalb auch nicht gegen die Werberichtlinie von WhatsApp verstossen.




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