Urheberrechtsreform: Welche Regeln werden in Deutschland gelten?

Sind solche Filter nicht schon bereits im Einsatz?

Ja. So hat Microsoft das System "PhotoDNA" entwickelt, mit dem inzwischen etliche Provider sicherstellen, dass bekannte Fotos von missbrauchten Kindern nicht ins Netz geladen werden können. Der Google-Videodienst YouTube verwendet das System "Content ID", bei dem Rechteinhaber ihre geschützten Inhalte für einen Abgleich bereitstellen. "Content ID" vergleicht von YouTube-Usern hochgeladene Videos mit diesen Referenzdateien. Die Rechteinhaber können selbst entscheiden, ob sie den Upload zulassen, um dann die Werbeeinnahmen zu erhalten oder das Video sperren. Facebook betreibt ein ähnlich funktionierendes System.
Wo kommen Uploadfilter, so wie wir sie heute kennen, an ihre Grenzen?
Systeme wie "Content ID" und die entsprechenden Filter bei Facebook erkennen unveränderte Musikvideos in der Regel sehr gut. Allerdings kommt es auch immer wieder zu falschen Zuordnungen. So wurden in der Vergangenheit immer wieder Videos gesperrt, in denen jemand Klaviermusik von Johann Sebastian Bach spielt, weil die Rechte daran fälschlicherweise Sony Music Global zugesprochen wurden. Dabei sind die Stücke gemeinfrei.
Bislang eingesetzte Filter kommen auch dann an ihre Grenzen, wenn plötzlich neue Anforderungen umgesetzt werden müssen. So hatten die Systeme von YouTube und Facebook erhebliche Mühe, die Videoaufnahmen des Attentäters von Christchurch zu blockieren, weil es etlichen Nutzern gelang, die automatische Erkennung mit Veränderungen am Video auszutricksen. Facebook konnte in den ersten 24 Stunden nach dem Attentat zwar 1,2 Millionen Videos beim Hochladen stoppen, hunderttausende Versionen wurden aber erst später erkannt und dann gelöscht.
Sind von den Uploadfiltern vor allem die Internet-Riesen wie Google und Facebook betroffen?
Die Befürworter der Richtlinie haben immer wieder damit argumentiert, es sei an der Zeit, grosse Internet-Konzerne stärker an der Finanzierung der Inhalte zu beteiligen, von denen sie auch stark profitieren. Daher zielt die Reform stark darauf, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um Google, Facebook und andere Konzerne zur Kasse zu bitten.
Kritiker wie der Rechtsexperte Martin Kretschmer befürchten allerdings, dass kleinere Plattformen viel härter getroffen werden als die Netzgiganten. Für die Marktriesen sei es viel einfacher, entsprechende Lizenzen zu erwerben als für die vielen kleinen Dienste. In der Richtlinie werden zwar Anbieter von der Verpflichtung befreit, deren Dienste seit weniger als drei Jahren zur Verfügung stehen, weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz machen und weniger als fünf Millionen Nutzern haben. Es müssen allerdings alle drei Bedingungen erfüllt sein, um bei der Haftungspflicht unter die Ausnahme zu fallen.



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