Nach Abstimmung der EU 28.03.2019, 13:10 Uhr

Urheberrechtsreform: Welche Regeln werden in Deutschland gelten?

Die Meinungsschlacht um die umstrittene EU-Urheberrechtsreform ist vorerst entschieden. Doch noch steht nicht genau fest, welche Regeln in Zukunft in Deutschland gelten sollen. Die CDU will die Richtlinie ohne Uploadfilter umsetzen. Doch wie soll das funktionieren?
Demonstration gegen die Entscheidung des Europaparlaments für ein neues Urheberrecht in Berlin.
(Quelle: Paul Zinken)
Befürworter und Gegner haben erbittert über die EU-Urheberrechtsreform gestritten. Nach dem Votum des EU-Parlaments für die Reform rücken nun Fragen in den Mittelpunkt, die sich mit der konkreten Umsetzung der Reform beschäftigen.
Ist die Urheberrechtsreform bereits geltendes Recht?
Nein. Im Gegensatz zu einer EU-Verordnung muss eine Richtlinie von den einzelnen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. Für diese Aufgabe haben sie zwei Jahre Zeit. Bevor die Richtlinie in Kraft tritt, müssen die EU-Staaten dem nun vom Parlament gebilligten Kompromiss aber noch einmal zustimmen. Dieses Votum wird voraussichtlich am 15. April stattfinden.
Werden mit der Richtlinie nun tatsächlich Uploadfilter zur Pflicht?
Uploadfilter werden in der Richtlinie nicht explizit erwähnt. Doch die meisten Experten gehen davon aus, dass Uploadfilter trotzdem eingesetzt werden müssen, weil die Masse der hochgeladenen Inhalte nicht manuell auf ihre Nutzungsrechte überprüft werden kann. Die CDU hat allerdings schon vor der Abstimmung im EU-Parlament angekündigt, die Richtlinie ohne Uploadfilter umsetzen zu wollen.
Wie soll das funktionieren?
Nach den Vorstellungen der CDU sollen geschützte Inhalte - "jedes original Musikstück, Film oder Audiobook" - mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden. Damit könne jedes Werk zweifelsfrei identifiziert und dem Urheber zugeordnet werden.
Und damit sollen Uploadfilter überflüssig werden?
Auch nach dem Konzept der CDU muss es ein technisches System geben, dass einen Abgleich vornimmt, die Union nennt es aber nicht "Uploadfilter". Der "Fingerabdruck" der Inhalte soll dem Konzept zufolge bei den Plattform-Betreibern hinterlegt werden und sei Voraussetzung dafür, dass Urheber für ihre Werke von den Plattformen bezahlt werden können. "Oberhalb einer Bagatellgrenze würde der Urheber von den Plattformen bei einem Upload eines nicht bereits lizenzierten Inhalts informiert werden und hätte dann drei Möglichkeiten: 1. Er verlangt die Löschung von der Plattform. 2. Er bietet eine Lizenz an und wird entsprechend vergütet. 3. Er verzichtet auf weitere Massnahmen, wodurch der entsprechende Inhalt dauerhaft lizenzfrei auf der Plattform erscheinen kann."
Das Papier der CDU gibt aber bislang keine Auskunft darüber, was passieren soll, wenn Urheber sich weigern, eine Lizenz zu vergeben und sich nicht an dem "Fingerabdruck"-System beteiligen.



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