Urteil erwartet 21.09.2017, 13:45 Uhr

Google-Bildersuche: BGH verhandelt über Urheberrechte an Erotikfotos

Haftet Google nach dem Urheberrecht, wenn die Suchmaschine Inhalte anzeigt, die möglicherweise illegal ins Netz gestellt worden sind? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute der BGH.
(Quelle: Fotolia.com/beermedia)
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich an diesem Donnerstag erneut mit der Google-Bildersuche. In dem Streit geht es um die Frage, ob die Suchmaschine nach dem Urheberrecht haftet, wenn sie Inhalte anzeigt, die möglicherweise illegal ins Netz gestellt worden sind. Entscheidend wird dabei sein, wer beweisen muss, ob die Inhalte rechtswidrig im Internet stehen.
Hintergrund ist eine Klage des US-Unternehmens "Perfect 10", das online Erotikfotos anbietet. Es behauptet, dass Bilder aus einem kostenpflichtigen und passwortgeschützten Bereich seiner Website über die Google-Bildersuche frei verfügbar zu finden sind.
Da AOL Deutschland auf die Bildersuchmaschine zurückgreift, indem sie darauf verlinkt, verlangt "Perfect 10" nun von AOL Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen. Nach früheren BGH-Urteilen hat "Perfect 10" keine Ansprüche gegen den Suchmaschinenbetreiber, wenn die Bilder aus einem ungeschützten Bereich stammen. Ob es an dem Tag noch ein Urteil gibt, ist unklar.




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