Neuerungen bei der DB 19.03.2019, 06:17 Uhr

Entschädigungen bei Zugverspätungen digital beantragen

Schluss mit komplizierten Formularen oder Warteschlangen im Reisezentrum: Bahnreisende sollen künftig Anträge für Entschädigungen bei Zugverspätungen auch digital einreichen können.
(Quelle: Kapi Ng / Shutterstock.com)
Die Bahn will auch bei Anträgen für Entschädigungen bei Zugverspätungen ins Online-Zeitalter - mit komplizierten Formularen soll dann Schluss sein. Bahnkunden sollen dies künftig einfacher und auf digitalem Weg machen können. "Es ist verständlich, dass das derzeitig praktizierte Entschädigungsverfahren von unseren Kunden als nicht mehr zeitgemäss empfunden wird und diese sich einfache Lösungen wünschen", sagte ein Sprecher der Deutschen Bahn der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Bahn wolle den Entschädigungsprozess vereinfachen und arbeite an notwendigen technischen Voraussetzungen für eine digitale Prozessvariante.

Wie dies genau funktionieren soll, ist noch offen. Denkbar scheint, dass dies direkt über die Bahn-Internetseite bahn.de gemacht werden könnte.

Unklar ist auch, ab wann ein digitaler Entschädigungs-Antrag möglich ist. "Die Digitalisierung des Fahrgastrechteprozesses ist allerdings sowohl fachlich wie technisch komplex und erfordert daher noch etwas Zeit", sagte der Sprecher. Der bundeseigene Konzern stehe bei dem Thema im Kontakt mit dem Verbraucherschutz- sowie dem Verkehrsministerium.

Die Bahn habe sich generell mit einer konzernweiten Digitalisierungsoffensive zum Ziel gesetzt, ihre Serviceprozesse und Angebote für die Kunden nachhaltig zu verbessern. "Auch für die Bearbeitung von Fahrgastrechtsfällen verfolgen wir dieses Ziel", sagte der Sprecher.

Bei der Entschädigung gilt: Kommt der Reisende mindestens eine Stunde zu spät, erhält er auf Antrag ein Viertel des Fahrpreises zurück. Ab zwei Stunden ist es die Hälfte.

Bisher ist es für Bahnkunden aber recht umständlich, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Sie müssen ein Formular ausfüllen, es in einem Reisezentrum abgeben oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt schicken.



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