Bundesrat
10.03.2026, 08:49 Uhr
10.03.2026, 08:49 Uhr
Mehr Zusammenarbeit in der digitalen Transformation der Bundesverwaltung
Der Bundesrat hat Eckwerte festgelegt, um gemeinsame Lösungen in der digitalen Transformation der Bundesverwaltung zu fördern. Unter anderem sollen neu alle Projekte über einer Million Franken auf Synergien geprüft werden.
Die Bundeskanzlei hat den Auftrag erhalten, dem Bundesrat bis Ende 2026 die nötigen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Änderungen zu beantragen.
Der Bund steuert die digitale Transformation seit fünf Jahren nach einem Lenkungsmodell, das damals neu eingeführt wurde. Am 1. Januar 2021 nahm der Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (Bereich DTI) bei der Bundeskanzlei seine Arbeit auf. Nun hat der Bundesrat die nächste Weiterentwicklung beschlossen: Ziel ist ein Paradigmenwechsel von heute mehrheitlich individuellen Digitalisierungslösungen zu mehr Zusammenarbeit und deutlich mehr gemeinsamen Lösungen. Dank den Anpassungen können die Bundesämter bereits bestehende Leistungen künftig einfacher wiederverwenden und damit auch Kosten sparen. Zudem werden die Prozesse in der Verwaltung schlanker.
Synergieprüfungen und einfacheres Lenkungsmodell
Mit folgenden zwei Hauptelementen soll dieses Ziel erreicht werden:
1. Systematische Nutzung von Synergien: Für alle Projekte mit einem Gesamtvolumen ab einer Million Franken werden sogenannte Synergieprüfungen eingeführt. Das jeweils zuständige Departement soll künftig prüfen, ob es für ein betreffendes Projekt nicht schon bestehende, gemeinsame Lösungen gibt. Zudem prüft das Departement, ob das Projekt Standards einsetzt. Bei Grossprojekten ab fünf Millionen Franken Gesamtvolumen übernimmt der Bereich DTI diese Prüfung. Die Mittel für die Projekte werden erst freigegeben, wenn sie die Synergieprüfung durchlaufen haben.
2. Schnellere Entscheidungen im Lenkungsmodell: Der Bundesrat will klarer festlegen, welche Gremien für welche Entscheide zuständig sind und damit die digitale Transformation beschleunigen (unter anderem durch weniger interne Konsultationen). Somit kann sich auch der Digitalisierungsrat Bund stärker auf strategische Fragen konzentrieren. Zudem soll der Weg zu gemeinsamen Lösungen, von denen mehrere Bundesämter profitieren, vereinfacht werden.
Anpassung der rechtlichen Grundlagen bis Ende 2026
Der Bundesrat hat der Bundeskanzlei den Auftrag erteilt, ihm bis Ende 2026 die nötigen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Änderungen zu beantragen. Das wird insbesondere eine Änderung der Digitalisierungsverordnung DigiV zur Folge haben.