Weniger Daten, höhere Qualität: Die Zukunft der Analyse-Tools

Europäischer Gerichtshof wird über Datentransfer entscheiden

Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat anlässlich der Klagen des Aktivisten Max Schrems aus dem Jahr 2020 an Google ein Exempel statuiert, das alle US-Softwareanbieter betrifft, über das letztlich nach dem Instanzenzug erst der Europäische Gerichtshof entscheiden wird. Die Klage beruhte jedoch auf den damals gültigen Standardvertragsklauseln und wurde zu einer Zeit eingereicht, wo die Anonymisierung von Daten noch nicht so weit vorangeschritten war. Zudem wurde damals das Tool Universal Analytics geklagt, das kommendes Jahr vom Markt genommen wird. In der Nachfolgeversion Google Analytics 4 können Daten durch die User über die gesetzlichen Vorgaben hinaus minimiert werden. Sämtliche Verantwortung wurde in der Entscheidung auf den Websitebetreiber übertragen und nicht die Softwareanbieter in die Pflicht genommen.
„Es braucht einen Vertrauensschutz für Rechtsanwenderinnen und -anwender, wenn die EU Standardvertragsklauseln vorgibt. In der Weiterentwicklung der Digitalwirtschaft ist Europa vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen gut beraten, sich die richtigen strategischen Partner zu suchen“, fordert Fallenböck.

Datenminimierung steigert die Datenqualität

„Grenzüberschreitende Datenflüsse sind die Grundlage für jede digitale Aktivität“, betont Van de Bildt. „Datenschutz, Transparenz und Kontrolle für die User stehen im Zentrum aller Entwicklungen. Firmen müssen ein Vertrauensverhältnis und eine direkte Beziehung mit Usern aufbauen, damit diese ihnen ihre Daten anvertrauen. User müssen die Möglichkeit erhalten, ihre Daten selbst zu verwalten oder auch zu löschen. Daraus resultiert eine geringere Datenquantität, aber deutlich höhere Datenqualität.“
„Panik ist ein schlechter Ratgeber und derzeit nicht angebracht. Firmen sind gut beraten, sich Pläne für alternative Lösungen zurechtzulegen, um im Falle der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs rasch handeln zu können. Es muss nicht jetzt sofort alles umgestellt werden, solange das Verfahren in der Schwebe ist“, beruhigt Dörfler.
Grossen Handlungsbedarf sieht Weichselbaum im Bereich Consent Management und First Party Data, um für alle rechtlichen Entwicklungen gerüstet zu sein und durch frühzeitige Vorbereitungen einen Wettbewerbsvorteil zu erwirken. Dem pflichtet auch Müller bei, der Firmen ermutigt, die Kontrolle über ihre Daten im Rahmen der First Party Data wieder zurückzugewinnen. Sie müssen die Daten der User direkt erhalten, bevor sie diese zur allfälligen Verarbeitung an externe Anbieter weitergeben.
„Wir müssen uns vom Gedanken des grenzenlosen Datensammelns lösen und uns auf die Daten fokussieren, die einen tatsächlichen Mehrwert liefern und gewinnbringend genutzt werden können“, rät Plank.



Das könnte Sie auch interessieren