Gesetzlich verankert 21.04.2021, 13:41 Uhr

Koalition will Recht auf schnelles Internet festlegen

Das Telekommunikationsgesetz soll aktualisiert werden. Mitunter darin festgeschrieben werden soll das "Recht auf schnelles Internet". Bisher geltendes Recht sichert den Bürgern lediglich "funktionalen" Zugang zu einer Festnetz-Internet-Leitung.
(Quelle: asharkyu / shutterstock.com)
Ein gesetzlich verankertes "Recht auf schnelles Internet" nimmt an diesem Mittwoch aller Voraussicht nach seine nächste Hürde. Der Wirtschaftsausschuss im Deutschen Bundestag will am Vormittag über eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes abstimmen. Die Koalitionsfraktionen aus Union und SPD haben sich vor der Sitzung auf einen Kompromiss geeinigt, der Menschen auch in abgelegenen Gegenden einen Internetzugang ermöglichen soll, der schneller ist als bisher.
Der geltenden Rechtslage zufolge ist nur ein "funktionaler" Zugang zum Festnetz-Internet Pflicht - also ein 56-Kilobit-Schneckentempo (0,056 MBit pro Sekunde). In dem Kompromisspapier von CDU/CSU und SPD ist nun von einem Richtwert von 30 Megabit pro Sekunde die Rede - so viel wäre nötig, um Anforderungen für das Homeoffice zu erfüllen.

Vorgaben zu Latenz und Uploadrate

Allerdings soll die tatsächliche und rechtlich verbindliche Untergrenze erst noch berechnet werden, dies vermutlich durch die Bundesnetzagentur - sie soll nach Vorstellung der Koalitionäre auch Vorgaben zur Verzögerung bei der Datenübertragung (Latenz) und zur Uploadrate machen.
Die Behörde würde die Internetnutzer gewissermassen in zwei Teile einordnen: die 20 Prozent mit den besten Internetverbindungen und die übrigen 80 Prozent, die langsameres Netz haben. Von diesen 80 Prozent wiederum würde deren vertraglich zugesichertes Mindest-Downloadtempo genommen und hierzu ein Mittelwert ermittelt.
Branchenschätzungen zufolge dürfte bei so einer Rechnung nur ein niedriger zweistelliger Megabit-Wert herauskommen - weniger als 20 Mbit. Damit ist klar, dass eine solche Mindestvorgabe vor allem auf dem Land helfen könnte - die Menschen dort könnten eine schnellere Internetverbindung einfordern, die gebaut werden müsste - die Kosten hierfür sollen aus einem Finanztopf kommen, der von den Telekommunikationsunternehmen gefüllt werden müsste. In Städten wird die neue Mindestvorgabe in der Regel keine grosse Rolle spielen, weil dort ohnehin schon bessere Verbindungen möglich sind. Ausnahmen wird es aber auch hier geben, etwa am Stadtrand.



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