Dating-App 27.01.2020, 07:51 Uhr

Verstoss gegen DSGVO: Millionenstrafe gegen Grindr

Der beliebten Dating-App Grindr steht eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet fast zehn Millionen Euro ins Haus. Grund dafür sind Verstösse gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung, die auch in Deutschland immer wieder für Diskussionen sorgt.
(Quelle: shutterstock.com/AlexandraPopova)
Die Dating-App Grindr muss in Norwegen wegen Verstosses gegen Datenschutzbestimmungen voraussichtlich eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet mehreren Millionen Euro zahlen. Die norwegische Datenaufsichtsbehörde (Datatilsynet) teilte mit, Grindr benachrichtigt zu haben, zu beabsichtigen, eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 100 Millionen norwegischen Kronen (rund 9,6 Millionen Euro) wegen Nichteinhaltung der Zustimmungsregeln für die Weiterleitung von persönlichen Daten in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zu verhängen.
Die Behörde sei vorläufig zu dem Schluss gekommen, dass Grindr Nutzerdaten ohne rechtliche Grundlage mit einer Reihe von Drittparteien geteilt habe, erklärte Generaldirektor Bjørn Erik Thon. Damit sei gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstossen worden. Das Unternehmen hat nun bis zum 15. Februar Zeit, auf die Einschätzungen der Behörde zu reagieren. Danach wollen die Datenschützer ihren endgültigen Beschluss fassen.

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Grindr ist eine beliebte und weit verbreitete Dating-App für schwule und bisexuelle Männer sowie Transsexuelle. Ein Sprecher des Unternehmens in Norwegen erklärte nach Angaben der Nachrichtenagentur NTB, Grindr habe das Schreiben der Datenaufsicht erhalten und arbeite mit einer Rechtsberaterin an einer Antwort. Nach NTB-Angaben wäre es die höchste Strafe, die von der Datenaufsicht je verhängt worden ist.
Die in Wien ansässige Datenschutzorganisation Noyb hielt es für unwahrscheinlich, dass sich am Ergebnis der Datenschützer noch etwas ändere, wenn Grindr Einspruch gegen den Bescheid einlege. Vielmehr könnten weitere Bussgelder auf die App zukommen. Die Nutzer seien weder richtig informiert worden noch sei die Einwilligung spezifisch genug gewesen. "Wer sich auf eine unrechtmässige 'Einwilligung' verlässt, muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen. Das betrifft nicht nur Grindr, sondern viele Webseiten und Apps", erklärte die Noyb-Datenschutzjuristin Ala Krinickyte.

Persönliche Daten der Nutzer wurden gesetzeswidrig geteilt

"Das ist ein Meilenstein in der laufenden Arbeit, sicherzustellen, dass die Privatsphäre von Verbrauchern online gewahrt wird", teilte der norwegische Verbraucherrat mit. Die Entscheidung sende eine klare Botschaft und betreffe eine ganze Branche.
Der Verbraucherrat hatte vor einem Jahr gemeinsam mit Noyb Beschwerde gegen die App eingereicht und angeführt, Grindr teile persönliche Daten seiner Nutzer gesetzeswidrig zu Werbezwecken mit Drittanbietern. Dazu zählten Profil- und Standortdaten sowie die Tatsache, dass die entsprechende Person grundsätzlich auf Grindr ist.
Die Datenschützer in Norwegen sind nun zu dem Schluss gekommen, dass Grindr dafür die Zustimmung der Nutzer benötigt. Da ein Grindr-Konto zusätzlich etwas über die sexuelle Orientierung aussage, verdienten diese Daten besonderen Schutz.




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