12.07.2007, 00:00 Uhr

Vergütung Speichermedien: SWICO enttäuscht über Gerichtsentscheid

Der SWICO - Schweizerischer Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik - nimmt mit Bedauern davon Kenntnis, dass das Bundesgericht mit seinem Entscheid vom 19. Juni 2007 (zugestellt am 10. Juli 2007) die Auffassung der Eidgenössischen Schiedskommission in der Verfügung vom 17. Januar 2006 weitgehend stützt. Hersteller und Importeure schulden damit eine Vergütung "auf digitalen Speichermedien wie Microchips oder Harddisks in audio- und audiovisuellen Aufnahmegeräten" (z.B. iPods, MP3-Player, Videorecorder mit eingebauter Harddisk, etc.).
Das Bundesgericht begründet seinen Entscheid vor allem damit, dass für die digitalen Speichermedien eine gesetzliche Grundlage besteht. Das Bundesgericht hat sich bedauerlicherweise zurückgehalten, die nach Meinung des SWICO vorhandene Unangemessenheit des Berechnungsmodells näher zu überprüfen und begründet diese Haltung mit der Fachkompetenz und einem fehlenden Ermessensmissbrauch der Eidgenössischen Schiedskommission. Der SWICO nimmt immerhin mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Bundesgericht die Beschwerde der Verwertungsgesellschaften, die sich gegen die vom SWICO verlangte und von der Schiedskommission anerkannte Reduktion der Vergütung für legale Downloads (über DRM's) der geschützten Werke vom Internet gerichtet hat, abwies. (ph) http://www.swico.ch



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