06.06.2006, 00:00 Uhr

Urheberrechtsabgabe: SWICO hat Ergänzungsbeschwerde eingereicht

Der SWICO - Schweizerischer Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik -  hat bezüglich der schriftlichen Begründung der Eidgenössischen Schiedskommission, "Abgaben auf digitalen Speichermedien wie MP3-Player oder Harddisks in audio- und audiovisuellen Aufnahmegeräten", eine Ergänzungsbeschwerde an das Bundesgericht eingereicht.   Mit der Ergänzungsbeschwerde ergreift der SWICO die ihm zustehenden Rechtsmittel um zur 61 Seiten umfassenden "schriftlichen Begründung" der Eidg. Schiedskommission Stellung zu beziehen. Der SWICO hält daran fest, dass, im heute gültigen Urheberrechtsgesetz, Geräteabgaben nicht vorgesehen und demzufolge auf MP3-Playern und Videogeräten mit eingebauten Harddisk keine Abgaben geschuldet sind, wie am Dienstag informiert wurde. Sollte das Bundesgericht zu einer anderen Auffassung gelangen, beantragt der SWICO in seiner Ergänzungsbeschwerde, die prohibitiv hoch angesetzten Abgaben massiv zu reduzieren. Weiter bemängelt er Technologiediskriminierungen. So sollte nach Auffassung der Eidgenössischen Schiedskommission auf einem MP3-Player mit einem Gigabyte (GB) Flash-Memory eine Abgabe von 16 Franken entrichtet werden. Für einen MP3-Player mit eingebautem Harddisk von 1 GB wäre eine Abgabe von rund 50 Rappen geschuldet. Für ein Gerät mit identisch gleicher Funktionalität hätte der Konsument demzufolge einen 31-mal höheren Betrag zu entrichten. (ph) http://www.swico.ch



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