12.07.2007, 00:00 Uhr

Vergütung auf digitalen Speichermedien kommt per 1. September

Nach schweizerischem Recht ist die Einführung einer Vergütung auf digitalen Speichermedien wie mp3-playern, iPods, Harddiscrecordern und ähnlichen Geräten zulässig. Dies bestätigte das Bundesgericht mit Urteil vom 19. Juni 2007, welches den Parteien am 10. Juli zugestellt wurde. Durch diese Vergütung werden die Autoren entschädigt für neue Formen des privaten Kopierens ihrer Werke. Die SUISA begrüsst diesen Entscheid, der es ermöglicht ein System weiterzuführen, das sich sowohl für Künstler als auch für Konsumenten bewährt hat.
Das Bundesgericht hat alle Beschwerden gegen den Entscheid der Schiedskommission abgewiesen, sowohl diejenigen der Nutzerorganisationen, welche grundsätzlich die Vergütung auf iPods, mp3-playern etc. bestritten, als auch diejenigen der Konsumentenorganisationen. Der Tarif tritt nun also am 1. September 2007 in Kraft.
Die Vergütung beträgt:
für Chipkarten
- mit weniger als 512 Megabyte (MB) Speicherkapazität Fr. 0.0253 pro MB
- mit weniger als 1 Gigabyte Speicherkapazität Fr. 0.0178 pro MB
- mit 1 aber weniger als 2 Gigabyte Speicherkapazität Fr. 0.0145 pro MB
- mit 2 aber weniger als 4 Gigabyte Speicherkapazität Fr. 0.0078 pro MB
- mit 4 und mehr Gigabyte Speicherkapazität Fr. 0.00467 pro MB
für Harddisc in Audio-Aufnahmegeräten pro 1 Gigabyte Speicherkapazität Fr. 0.469
für Harddisc in Audiovisions-Aufnahmegeräten: pro 1 Gigabyte Speicherkapazität Fr. 0.346



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