27.12.2006, 00:00 Uhr

Urheberrecht: Schweizer dürfen DRM für den Eigengebrauch knacken

Der Schweizer Ständerat hat letzte Woche Dienstag, der Regierungsvorlage zur Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) seine Zustimmung erteilt. Nach der noch ausstehenden Absegnung durch den Nationalrat erhalten die Schweizer eine Ausnahmeregelung zur Umgehung des Kopierschutzes. Prinzipiell bleibt es allerdings weiterhin verboten, "wirksame technische Massnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten" zu umgehen. Jedoch: "Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen."

Ziel der Revision ist es, Möglichkeiten zum Kopieren für rein private Zwecke als auch für andere "gesetzlich erlaubte Verwendungen", beispielsweise in der Wissenschaft, durch DRM-Systeme nicht einzuschränken. Zudem soll das Herunterladen geschützter Werke zum persönlichen Gebrauch uneingeschränkt zulässig bleiben. Die Schweiz würde damit nicht der in den USA und Deutschland vorgezeichneten Linie folgen und eine der liberalsten Auslegungen technischer Schutzmassnahmen umsetzen. Ein weiterer Diskussionspunkt war die Kollektivvergütung für Künstler und Urheber über eine pauschale Leermedienabgabe, die letztlich bestehen blieb. An ihr wurde kritisiert, dass jemand beim Kauf eines DVD-Rohlings eine Abgabe entrichten muss, selbst wenn er darauf eigens gemachte Fotos speichert. (ph/pte) http://www.parlament.ch



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