Uber: Taxi Deutschland droht mit Geldstrafen

Nur Betreiber einer Vermittlungsplattform

Uber arbeitet in Deutschland - anders als in anderen Ländern - mit Mietwagen-Unternehmen zusammen, von denen die Aufträge ausgeführt werden. Das Unternehmen sieht sich selbst nur als Betreiber einer Vermittlungsplattform. Das Landgericht entschied aber, dass Uber auch selbst eine Mietwagenkonzession benötige - weil das Unternehmen dem Kunden als Anbieter der Beförderungsleistung erscheine, den konkreten Fahrer auswähle und den Preis bestimme.
Nach den von Uber kurz vor Weihnachten umgesetzten Änderungen werden diese Aufgaben nun von einem Generalunternehmer übernommen. Die übrigen Fahrdienstleister, die bislang für Uber unterwegs waren, agieren wiederum als seine Subunternehmer. Zudem sollen die Kunden vor jeder Fahrt darauf hingewiesen werden, wer die Tour ausführt. Der Fahrdienst-Vermittler erwägt auch, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Taxi Deutschland sprach von einem "Winkelzug" und stellte den Uber-Anwälten am Mittwoch die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils und die Hinterlegungsbescheinigung über die vom Landgericht festgelegte Sicherungsleistung von 150.000 Euro zu. Nun sollen gerichtsfeste Beweise gesammelt werden. Nach den Ordnungsgeldanträgen wird das Gericht prüfen müssen, ob Uber gegen das Urteil verstösst.



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