26.10.2006, 00:00 Uhr

Microsoft siegt in Prozess gegen deutschen Pornospammer

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 25.10.2006 in einem von Microsoft angestrengten Verfahren einen in Schleswig-Holstein ansässigen Spammer verurteilt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hielt den Spammer, wie bereits zuvor schon das Landgericht Mannheim, für eine Vielzahl von Spamaktionen verantwortlich und hat diesen wegen Spammings und Markenverletzung zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt. Damit hat nunmehr erstmals, soweit ersichtlich, ein Oberlandesgericht bestätigt, dass die Verwendung falscher Domains in den Absenderadressen von E-Mails eine Markenverletzung darstellt. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Der Spammer aus Schleswig-Holstein hat über einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr eine Vielzahl von Spamaktionen durchgeführt, in denen er vorwiegend für die von ihm betriebenen Sexseiten Werbung gemacht hat. Die Spam-E-Mails enthielten zu diesem Zweck anzügliche Texte mit entsprechenden Werbeaussagen für die von ihm betriebenen Webseiten. Bei einem Teil der von ihm versendeten Spam-E-Mails verwendete der Sexspammer zudem gefälschte E-Mail-Adressen der eingetragenen Marke und des gleichnamigen Microsoft Maildienstes Hotmail als vermeintliche Absenderadresse. Der Spammer bestritt bis zum Schluss jegliche Verantwortlichkeit für die Spam-E-Mails. (ph) http://www.microsoft.de



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