Fitness-Unternehmerin unterliegt vor BGH gegen Yelp

Bisheriger Prozessverlauf

Das Landgericht München hatte die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hatte Yelp verurteilt: Es entschied zugunsten der Betreiberin. Sie sollte knapp 800 Euro pro Studio bekommen - plus Zinsen. Ausserdem soll Yelp die Prozesskosten übernehmen und künftig alle Bewertungen in die Gesamtwertung einschliessen - nicht nur diejenigen, die als "empfohlen" deklariert werden. Das Urteil war aber nicht rechtskräftig, weil Revision zugelassen wurde.

Das Yelp-Prinzip

Yelp ist ein Bewertungsportal, auf dem angemeldete Nutzer Unternehmen durch die Vergabe von einem bis zu fünf Sternen und einen Text bewerten können. Yelp zeigt alle Nutzerbeiträge an und stuft sie ohne manuelle Kontrolle durch eine Software automatisiert und tagesaktuell entweder als "empfohlen" oder als "(momentan) nicht empfohlen" ein.
Bei Aufruf eines Unternehmens werden mit dessen Bezeichnung und Darstellung bis zu fünf Sterne angezeigt, die dem Durchschnitt der Vergabe in den "empfohlenen" Nutzerbeiträgen entsprechen (Bewertungsdurchschnitt).
Unmittelbar daneben steht "[Anzahl] Beiträge". Unter der Darstellung des Unternehmens ist eine entsprechende Anzahl von Bewertungen - überschrieben mit "Empfohlene Beiträge für [Unternehmen]" - jeweils mit den vergebenen Sternen und dem Text wiedergegeben. Am Ende dieser Wiedergabe steht "[Anzahl] andere Beiträge, die momentan nicht empfohlen werden".




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