Unerlaubte Rechtsberatung? 18.10.2019, 05:49 Uhr

BGH prüft Geschäftsmodell von Legal Techs

Internet-Dienstleister wie Wenigermiete.de setzen für ihre Nutzer Verbraucherrechte durch. Doch dabei bewegen sie sich in einer rechtlichen Grauzone. Der BGH prüft nun das Geschäftsmodell. Das Urteil wollen die Richter am 27. November verkünden.
(Quelle: Uli Deck/dpa/Illustration)
Internet-Dienstleister wie Wenigermiete.de bewegen sich bislang in einer rechtlichen Grauzone - nun prüft der Bundesgerichtshof (BGH) das umstrittene Geschäftsmodell. Die Portale setzen für ihre Nutzer Verbraucherrechte durch, gezahlt wird nur bei Erfolg. Das wirft viele schwierige Fragen auf, wie sich am Mittwoch in der Verhandlung in Karlsruhe zeigte. Ihr Urteil wollen die Richter am 27. November verkünden. (Az. VIII ZR 285/18)
Wenigermiete.de, ein Angebot der Berliner Firma Lexfox, ist auf Streitigkeiten um Schönheitsreparaturen, Mietminderung oder zu hohe Mieten spezialisiert. Die Vorprüfung läuft über einen Online-Rechner auf der Seite. Per Mausklick tritt der Nutzer seine Ansprüche gegen den Vermieter an den Dienstleister ab. Wenigermiete.de bemüht sich zunächst um eine aussergerichtliche Einigung. Klappt das nicht, reicht ein Vertragsanwalt anstelle des Mieters Klage ein.
Andere Plattformen treiben Entschädigungen wegen verspäteter Flüge ein oder holen für gekündigte Arbeitnehmer Abfindungen heraus. Das Unternehmen Myright vertritt im Dieselskandal Zehntausende Autokäufer gegen Volkswagen. Die meisten Anbieter dieser sogenannten Legal-Tech-Branche sind als Inkassodienstleister registriert. Unklar ist, ob ihre Tätigkeit dadurch auch gedeckt ist.



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