Verträge kündigen mit einem Klick

Bestätigung per Mail

Derzeit können Verbraucher oft nicht sicher sein, ob sie eine Kündigung per E-Mail nicht ins Leere geschickt haben. Empfangsbestätigungen gibt es selten, das einfache Abschicken gilt juristisch nicht als Beweis und eine Art Einschreiben per Mail ist noch nicht erfunden. Deshalb fordern die Grünen verpflichtende Empfangsbestätigungen, die auch den Inhalt der ursprünglichen Mail wiedergeben. Damit man zeigen kann: Ich habe rechtzeitig gekündigt. "Es kann nicht sein, dass es einer Postkutsche bedarf, damit Rechtssicherheit bezüglich des Empfangs eines Schreibens besteht", meint Rössner. Beim Vertragsabschluss sei eine Bestätigung schon vorgeschrieben, das müsse für die Kündigung auch gelten.

Pläne der Bundesregierung

Verbraucherministerin Christine Lambrecht (SPD) hat sich Kostenfallen vor allem im Internet vorgenommen. Ihr Entwurf, in dem etwa Vertragslaufzeiten auf ein Jahr begrenzt werden, hängt allerdings in der Abstimmung der Ministerien fest, weil das Wirtschaftsressort Bedenken angemeldet hat. Mit dem Gesetz will Lambrecht auch regeln, dass sich Verträge automatisch nur um maximal drei Monate verlängern dürfen.

Die Verbraucherschützer sehen die Initiative positiv. "Es ist sicherlich so, dass es sehr vereinzelt auch attraktive Angebote gibt, wenn ich zum Beispiel ein Handy mit einem Mobilfunkvertrag über 24 Monate kombiniere", sagt Müller. Das gelte aber nicht immer. "Es ist eben kein Naturgesetz, dass ein langer Vertrag automatisch ein günstiger Vertrag ist." In anderen europäischen Ländern hätten kürzere Vertragslaufzeiten sogar zu sinkenden Mobilfunkpreisen geführt.

Auch gegen am Telefon aufgeschwatzte Stromverträge will das Verbraucherschutzministerium vorgehen. Für die Verbraucherzentralen ein längst überfälliger Schritt: Menschen, die viel zu Hause seien, würden teils mehrfach am Tag mit unerlaubter Telefonwerbung traktiert, sagt Müller. "Das ist nicht nur unangenehm, sondern auch teuer." Zu leicht gehe man aus so einem Telefonat mit einem neuen Handyvertrag oder einer Versicherung heraus, die man gar nicht wollte. "Solche Verträge müssen eigentlich schriftlich bestätigt werden, damit ich noch mal die Chance habe innezuhalten", fordert Müller. Das Ministerium sieht das bisher nur bei Stromverträgen vor.



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