Retouren bei individuell konfigurierter Ware

Widerrufsrecht ist eine Frage des Einzelfalls

Ebenfalls kein Widerrufsrecht hatte der Käufer einer Ottomane, die in über 50 Bezugsstoffen und mit links oder rechts angebrachter Lehne bestellt werden konnte. In diesem Fall urteilte das Amtsgericht (AG) Siegburg, dass der Widerruf zwar nur in seltenen Ausnahmefällen ausgeschlossen sei, ein solcher Ausnahmefall hier aber deshalb vorläge, weil der Händler die Ottomane anderweitig nur noch mit einem erheblichen Preisabschlag von bis zu 40 Prozent verkaufen könne (Urteil vom 25.09.2014, Az. 1115 C 10/14).
Gegenteilig entschied kürzlich das AG Dortmund (Urteil vom 28.04.2015, Az. 425 C 1013/15). Wie bei der Entscheidung des LG Düsseldorf ging es um ein Sofa, das in 578 Varianten bestellt werden konnte. Der Kunde hatte sich für ein Modell in der Hauptfarbe weiss und der Kontrastfarbe schwarz entschieden. Diese Farbkombination hielt das AG Dortmund für gängig, zumal der Verkäufer das Sofa auch in genau dieser Farbkombination beworben hatte. Wegen der gängigen Farbkombination ging das AG Dortmund davon aus, dass der Händler das Sofa auch anderweitig absetzen kann. Der vom Kunden erklärte Widerruf war daher wirksam.
Unser Tipp:
Ob ein Verbraucher seinen Kaufvertrag über eine individuell konfigurierte Ware widerrufen kann, ist eine Frage des Einzelfalls. Massgeblich kommt es darauf an, ob dem Händler die anderweitige Verwertung der zurückgenommenen Ware möglich und zumutbar ist. Ein Online-Händler muss seinen privaten Kunden gemäss Art. 246a § 1 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB auch dann eine Widerrufsbelehrung übermitteln, wenn wegen der Besonderheiten der bestellten Ware aller Voraussicht nach gar kein Widerrufsrecht besteht. Ein Verbraucher ist also auch über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts zu informieren. Hier soll es nach Auffassung des Kammergerichts Berlin genügen, pauschal den Gesetzeswortlaut wiederzugeben, ohne explizit für den konkret bestellten Artikel anzugeben, ob der jeweilige Kaufvertrag widerrufen werden kann oder nicht (Urteil vom 27.06.2014, Az. 5 U 162/12).
Andreas Brommer
KLEINER Rechtsanwälte in Stuttgart
Partnerschaftsgesellschaft mbB




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