EU-Kommission 03.12.2016, 10:39 Uhr

Online-Händler in Europa können auf vereinfachte Steuerregeln hoffen

Brüssel schlägt eine vereinfachte Steuervorschrift für den E-Commerce vor. Statt sich wie bisher in jedem EU-Land für die Mehrwertsteuer-Erhebung anzumelden, müssten Online-Händler künftig nur noch vierteljährlich eine Steuererklärung für die gesamte EU abgeben.
(Quelle: Fotolia.com/Gina Sanders)
Online-Händler in Europa können auf vereinfachte Steuerregeln hoffen. Statt sich wie bisher in jedem EU-Land für die Mehrwertsteuer-Erhebung anzumelden, müssten sie nach dem Willen der EU-Kommission künftig nur noch vierteljährlich eine einzige Steuererklärung für die gesamte EU abgeben. Für den elektronischen Verkauf von Dienstleistungen wie Apps für Mobiltelefone gebe es schon ein solches System, erklärte die Brüsseler Behörde.
Die Vorschläge sind Teil eines ganzen Pakets zur Förderung des Online-Handels. Die EU-Staaten müssten den Plänen zustimmen, das Europaparlament wird befragt.
Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen würde nach EU-Angaben mit den neuen Regeln um 95 Prozent sinken. Derzeit entstünden Händlern pro Jahr Kosten von 8.000 Euro für jedes EU-Land, in dem sie Waren verkaufen.

Chance für einen fairen und unbürokratischen E-Commerce

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüsste die Pläne "als Chance für einen fairen und unbürokratischen E-Commerce". Der europäische Online-Handelsverband "Ecommerce Europe" zeigte sich ebenfalls zufrieden.
Kleine Unternehmen, die ins EU-Ausland exportieren, sollen sich generell weniger mit fremden Steuerregelungen herumschlagen müssen. Die Mehrwertsteuer für grenzüberschreitende Verkäufe mit einem Wert von bis zu 10.000 Euro würde den Vorschlägen zufolge künftig im Inland abgerechnet. Die Verfahren für Verkäufe mit einem Wert von bis zu 100.000 Euro würden vereinfacht, zudem müsste die Buchführung der Unternehmen künftig nicht mehr von jedem einzelnen EU-Staat, in dem sie aktiv sind, geprüft werden.




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