Getränkelieferdienst 02.12.2020, 13:00 Uhr

Kartellamt: Oetker darf Flaschenpost übernehmen

Oetker hatte seine Pläne zur Übernahme des schnell wachsenden Getränkelieferdienstes Flaschenpost Anfang November bekanntgegeben. Jetzt hat das Kartellamt den Deal genehmigt.
(Quelle: flaschenpost.de)
Das Bundeskartellamt hat der zum Oetker-Konzern gehörenden Brauereigruppe Radeberger grünes Licht für die Übernahme des Online-Getränkelieferdienstes Flaschenpost gegeben. "Beim Einzelhandel mit alkoholischen und alkoholfreien Getränken kommen die Radeberger-Gruppe und Flaschenpost auch gemeinsam nur auf unbedenkliche Marktanteile", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Mittwoch in Bonn.
Oetker hatte seine Pläne zur Übernahme des schnell wachsenden Getränkelieferdienstes Anfang November bekanntgegeben. Nach Auskunft des Informationsdienstes "Deutsche Startups.de" beträgt der Kaufpreis eine Milliarde Euro. Oetker selbst machte dazu keine Angaben.

Marktanteil von weniger als 5 Prozent

Oetker stärkt mit dem Zukauf seine Getränkesparte. Zum Konzern gehören unter anderem Deutschlands grösste Brauereigruppe Radeberger und die Sektmarken Henkell und Freixenet. Zudem ist die Radeberger-Gruppe der grösste vom Lebensmitteleinzelhandel unabhängige Betreiber von Getränkeabholmärkten. Das Unternehmen betreibt mehr als 500 Getränkeabholmärkte und den eigenen Online-Getränkelieferdienst durstexpress.de.
Das 2016 gegründete Start-up Flaschenpost liefert nach eigenen Angaben mittlerweile in 23 Städten Getränke innerhalb von 120 Minuten an die Kunden aus.
Der Einkauf bei Getränke-Lieferdiensten, der zunehmend über Online-Bestellungen und bargeldlose Zahlungen erfolgt, ist zurzeit stark.
Wettbewerbsprobleme durch die Übernahme sieht das Bundeskartellamt dennoch nicht. Denn in Deutschland würden nach wie vor mehr als 80 Prozent der alkoholischen und alkoholfreien Getränke von den Kunden im allgemeinen Lebensmitteleinzelhandel einschliesslich der Discounter gekauft. Oetker und Flaschenpost kommen auch nach dem Zusammenschluss den Wettbewerbshütern zufolge nur auf einen Marktanteil von weniger als 5 Prozent.




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