Untersuchung der EU-Kommission 10.04.2017, 10:55 Uhr

Irreführung im Web: 235 Reiseportale erhalten Mahnbriefe

Viele Reiseportale im Internet führen den Verbraucher hinters Licht: Zu diesem Ergebnis kam eine Untersuchung der EU-Kommission. So seien etwa viele beworbene Angebote oft gar nicht erhältlich.
(Quelle: Shutterstock.com/Elena Rudakova)
Wer im Internet eine Reise buchen will, stösst laut einer Untersuchung der EU-Kommission bei zahlreichen Anbietern auf irreführende Angaben. Bei einer Untersuchung von 352 Reiseportalen sei festgestellt worden, dass 235 von ihnen nicht zuverlässig über Preise informierten, teilte die Behörde in Brüssel mit. Zudem seien angepriesene Sonderangebote in einem Fünftel der Fälle gar nicht erhältlich.
Um das Problem zu beheben, werden die Betreiber der Webseiten nun von den zuständigen Verbrauchschutzbehörden kontaktiert. Sollten die Missstände bleiben, müssten die Verantwortlichen Konsequenzen fürchten, hiess es. Möglich seien beispielsweise Gerichtsverfahren.
"Das Internet bietet den Verbrauchern zahlreiche Informationen, um ihren Urlaub zu planen und dabei Urlaubsreisen zu vergleichen und zu buchen. Wenn jedoch die Bewertungen auf Vergleichsportalen verzerrt oder die Preise nicht transparent sind, sind die Informationen für die Verbraucher irreführend", kommentierte EU-Verbraucherschutzkommissarin Vera Jourová. Internetunternehmen müssten europäische Vorschriften genauso einhalten wie Reisebüros.

Fehlende Transparenz bei Reiseportalen

Neben irreführenden Preisangaben und Sonderangeboten entdeckte die EU-Kommission bei der Untersuchung nach eigenen Angaben noch etliche andere kritikwürdige Punkte. So wurden von jedem fünften untersuchten Portal Verbraucherbewertungen in einer unklaren oder nicht transparenten Art und Weise veröffentlicht. Rund 23 Prozent der Anbieter gaben zudem nur äusserst begrenzt Informationen über sich selbst preis. Vier Prozent machten überhaupt keine Angaben.
Einen falschen Eindruck können nach Angaben der Brüsseler Behörde auch Angaben zur Verfügbarkeit von Hotelzimmern erwecken. So beziehen sich zur Buchung verleitende Formulierungen wie "nur noch zwei verfügbar" oder "nur heute verfügbar" in etlichen Fällen gar nicht auf das Hotel, sondern nur auf die Verfügbarkeit über das jeweilige Reisebuchungsportal.




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