Amazon will FBA für den Export in die Schweiz öffnen

Amazon übernimmt Einzug von Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer

Das Gesetz ist weiterhin in Kraft, doch offenbar hat Amazon Mittel und Wege gefunden, mit den neuen Gegebenheiten umzugehen. "Wir haben seither auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hingearbeitet und können nun bestätigen, dass FBA-Sendungen zukünftig für Schweizer Kunden zur Verfügung stehen werden", so ein Amazon-Sprecher gegenüber INTERNET WORLD.
"Sobald wir wieder FBA-Verkäufe in die Schweiz ermöglichen, werden alle Verkaufspartner, die nicht in der Schweiz mehrwertsteuerregistriert sind, automatisch in die Lage versetzt, an Schweizer Kunden zu verkaufen. Schweizer Kunden bekommen ab sofort auch Waren von FBA-Verkäufern wieder angezeigt."
Zum Ablauf äusserte sich Amazon so:
"Amazon wird die Schweizer Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer vom Kunden einziehen und deren korrekte Zahlung an die Schweizer Steuerbehörden bei der Einfuhr des Pakets sicherstellen. Für Verkaufspartner, die FBA nicht nutzen, ändert sich nichts und sie können ihr Geschäft wie bisher weiterführen."
FBA-Seller, die mit Kleinwaren in der Schweiz mehr als 100.000 Franken Umsatz machen, müssen sich in der Schweiz für die Umsatzsteuer registrieren und die entsprechende Umsatzsteuer abführen. Seller, die FBA nicht nutzen und selbst in die Schweiz exportieren, müssen sich weiterhin selbst um Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer kümmern. 
FBA-Seller, die ihre Produkte nicht in der Schweiz verkaufen möchten, müssen dem Export in die Eidgenossenschaft im Seller Central explizit widersprechen.




Das könnte Sie auch interessieren