Fulfillment by Amazon 02.10.2020, 05:30 Uhr

Amazon will FBA für den Export in die Schweiz öffnen

Seit 1. Januar 2019 wurden FBA-Sendungen nicht mehr an Kunden aus der Schweiz geliefert; Grund war das neue Schweizer Mehrwertsteuergesetz. Offenbar will Amazon aber den lukrativen Schweizer Markt nicht weiter links liegen lassen und wagt einen neuen Versuch.
(Quelle: shutterstock.com/SurangaSL)
Letzte Woche informierte Amazon.de seine Verkaufspartner über eine spannende geplante Änderung am FBA (Fulfillment by Amazon)-Programm: "In den kommenden Wochen werden wir damit beginnen, die Schweiz als Ziel für unser Versand durch Amazon Exportprogramm anzubieten. Ihre berechtigten Angebote mit Versand durch Amazon werden automatische auf unseren europäischen Amazon Stores für Kunden in der Schweiz verfügbar gemacht."
Eine Lieferung an Schweizer Kunden im Rahmen von Amazons hauseigenem Fullfillment-Programm war seit 1. Januar 2019 mit Inkrafttreten des neuen Schweizer Mehrwertsteuergesetzes nicht mehr möglich.
Dem Gesetz zufolge wurden Lieferungen von Kleinsendungen im Wert von unter 5 Schweizer Franken aus dem Ausland steuerpflichtig, wenn der Versender die Lieferschwelle von 100.000 Franken mit Kleinsendungen überstieg.
Die Folge: Amazon selbst lieferte überhaupt nicht mehr in die Schweiz, auch Waren von Dritthändlern, die im Rahmen des FBA-Programm von Amazon gehandelt werden, wurden nicht mehr an Schweizer Kunden verschickt.

Amazon übernimmt Einzug von Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer

Das Gesetz ist weiterhin in Kraft, doch offenbar hat Amazon Mittel und Wege gefunden, mit den neuen Gegebenheiten umzugehen. "Wir haben seither auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hingearbeitet und können nun bestätigen, dass FBA-Sendungen zukünftig für Schweizer Kunden zur Verfügung stehen werden", so ein Amazon-Sprecher gegenüber INTERNET WORLD.
"Sobald wir wieder FBA-Verkäufe in die Schweiz ermöglichen, werden alle Verkaufspartner, die nicht in der Schweiz mehrwertsteuerregistriert sind, automatisch in die Lage versetzt, an Schweizer Kunden zu verkaufen. Schweizer Kunden bekommen ab sofort auch Waren von FBA-Verkäufern wieder angezeigt."
Zum Ablauf äusserte sich Amazon so:
"Amazon wird die Schweizer Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer vom Kunden einziehen und deren korrekte Zahlung an die Schweizer Steuerbehörden bei der Einfuhr des Pakets sicherstellen. Für Verkaufspartner, die FBA nicht nutzen, ändert sich nichts und sie können ihr Geschäft wie bisher weiterführen."
FBA-Seller, die mit Kleinwaren in der Schweiz mehr als 100.000 Franken Umsatz machen, müssen sich in der Schweiz für die Umsatzsteuer registrieren und die entsprechende Umsatzsteuer abführen. Seller, die FBA nicht nutzen und selbst in die Schweiz exportieren, müssen sich weiterhin selbst um Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer kümmern. 
FBA-Seller, die ihre Produkte nicht in der Schweiz verkaufen möchten, müssen dem Export in die Eidgenossenschaft im Seller Central explizit widersprechen.




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