Ab 1.1.22: Was bedeutet das Geoblocking-Verbot in der Schweiz für Kunden?

Sinken die Preise wirklich und was tun, wenn das Geoblocking-Verbot nicht eingehalten wird?

Sinken die Preise wirklich?

Die Preise sollten deutlich sinken. Gemäss einer Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz können Herr und Frau Schweizer tiefere Preise bei Pflegeprodukten, Kontaktlinsen, Kleidern und Babybedarf wie Windeln erwarten. Die FHNW-Studie wurde im Auftrag des Vereins «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise» durchgeführt.
Auch wer auf einer ausländischen Webseite Ferien bucht oder darüber ein Auto mietet, kann profitieren. Denn dort müssen künftig für die Schweizer Kundschaft die gleichen Bedingungen gelten wie für Einheimische.

Was tun, wenn das Geoblocking-Verbot nicht eingehalten wird?

Das neue Verbot kann ausschliesslich durch die Zivilgerichte durchgesetzt werden. Heisst: Falls sich ein ausländischer Onlineshop nicht daran hält, muss ein Schweizer Kunde selber klagen. Eine Klage einreichen, nur damit man günstiger online shoppen kann – das ist eine ziemlich hohe Hürde.
Alternativ: Falls Sie im Januar 2022 einen krassen Preisunterschied feststellen, können Sie entweder bei der Wettbewerbskommission eine Anzeige machen. Oder man kann sich an den Konsumentenschutz wenden, wie Geschäftsleiterin Sara Stalder gegenüber der SRF-Sendung Espresso sagte. Die Stiftung könne ebenfalls eine Anzeige machen bei der WEKO oder im Fall von Verstössen gegen das Verbot von Geoblocking weiterhelfen.




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