Bundesrat will Hürden für Blockchain und DLT beseitigen

Das ändert sich

Gegenüber dem Vorentwurf ist unter anderem im Obligationenrecht nun die Rechtsfigur eines Registerwertrechts vorgesehen. Mit dieser soll der SBF zufolge eine «robuste Rechtsgrundlage für die Digitalisierung oder Tokenisierung von Vermögenswerten wie Aktien, Schuldverschreibungen und anderen Finanzaktiven oder Rechten an anderen Sachen oder Rechten» geschaffen werden. Nach Einschätzung der Stiftung wird die Schweiz damit über den weltweit am weitesten entwickelten Privatrechtsrahmen für tokenbasierte Geschäftsmodelle verfügen, schreibt sie im Communiqué. Neu ist auch die Erstreckung der sogenannten Fintech-Lizenz (Art. 1b BankG) auf Verwahrer von kryptobasierten Vermögenswerten. Damit untersteht die Verwahrung von Kryptowerten gemäss der SBF neu in jedem Fall einer direkten staatlichen Aufsicht, selbst wenn die Kryptowerte nicht sammelverwahrt werden. Diese Verschärfung gelte es allerdings noch genauer zu überprüfen und gegebenenfalls mit Schwellenwerten oder anderen geeigneten Anpassungen abzufedern, schreibt die Stiftung.
Überarbeitet wurden etwa auch die Schnittstellen zum Bucheffektengesetz, die im Vorentwurf nicht definiert waren, sowie das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Ausserdem soll eine DLT-Handelsplattform eingeführt werden, auf der kryptobasierte Effekten gehandelt, verwahrt und übertragen werden können. Bezüglich der Anforderungen an diese sieht die SBF laut Mittelung allerdings nach wie vor Verbesserungspotenzial. 
In der Stellungnahme würdigt die SBF schliesslich insgesamt das «hohe Tempo, das Verwaltung und Bundesrat bei diesem Thema angeschlagen haben». Die Stiftung hofft nun, dass das Parlament das neue Gesetz ebenfalls rasch berät und verabschiedet, wie sie abschliessend schreibt. Dieses wird sich voraussichtlich Anfang 2020 erstmals mit der Vorlage befassen.




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