Luzern
08.01.2026, 10:15 Uhr
Regierungsrat LU schafft Grundlage für neue E-Voting-Versuche ab 2026
Der Regierungsrat hat die kantonale E-Voting-Verordnung vollständig überarbeitet. Mit der Revision schafft er die rechtliche Grundlage, um das elektronische Abstimmen und Wählen ab 2026 versuchsweise wieder einzuführen.
Zwischen 2026 und 2029 sollen schrittweise neue E-Voting-Versuche durchgeführt werden. Ab September 2026 können zunächst Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer elektronisch abstimmen. Ab 2028 ist geplant, E-Voting auch in ausgewählten Pilotgemeinden – etwa in der Stadt Luzern – einzuführen.
Die Sicherheit des Systems hat dabei höchste Priorität. Der Kanton Luzern setzt auf das E-Voting-System der Schweizerischen Post. Dieses erfüllt die hohen Sicherheitsanforderungen des Bundes und ist bereits in vier anderen Kantonen erfolgreich im Einsatz. Mit der überarbeiteten Verordnung schafft der Regierungsrat die Voraussetzungen für eine moderne, sichere und bürgerfreundliche Stimmabgabe.
Für Stimmberechtigte im Inland besonders relevant: Die Verordnung führt neu ein Anmeldeverfahren für E-Voting ein. Angemeldete Personen sollen künftig ihre Abstimmungs- und Wahlunterlagen digital erhalten – einzig der Stimmrechtsausweis wird weiterhin per Post zugestellt.
Vor Abschluss des Projekts wird geprüft, ob E-Voting dauerhaft eingeführt werden soll. Über eine mögliche definitive Einführung entscheidet der Kantonsrat.
Die Sicherheit des Systems hat dabei höchste Priorität. Der Kanton Luzern setzt auf das E-Voting-System der Schweizerischen Post. Dieses erfüllt die hohen Sicherheitsanforderungen des Bundes und ist bereits in vier anderen Kantonen erfolgreich im Einsatz. Mit der überarbeiteten Verordnung schafft der Regierungsrat die Voraussetzungen für eine moderne, sichere und bürgerfreundliche Stimmabgabe.
Für Stimmberechtigte im Inland besonders relevant: Die Verordnung führt neu ein Anmeldeverfahren für E-Voting ein. Angemeldete Personen sollen künftig ihre Abstimmungs- und Wahlunterlagen digital erhalten – einzig der Stimmrechtsausweis wird weiterhin per Post zugestellt.
Vor Abschluss des Projekts wird geprüft, ob E-Voting dauerhaft eingeführt werden soll. Über eine mögliche definitive Einführung entscheidet der Kantonsrat.