Schwapp, Blubb, Tropf
30.10.2019, 11:37 Uhr
Wenn Handys und Laptops nass werden, muss das gemacht werden
Wasser ist der Feind technischer Geräte. Was aber ist zu tun, wenn das Smartphone in die Toilette gefallen oder Kaffee über das Notebook geschwappt ist? Experten haben die Antworten.
Wasser kann Smartphones schwer beschädigen. Wenn das Mobiltelefon unfreiwillig baden geht, ist deshalb schnelles und richtiges Handeln gefragt.
(Quelle: dpa-infografik/dpa-tmn)
Das Handy liegt noch auf der Terrasse, als der Regenschauer niedergeht. Schnell reinholen und abtrocknen - ist damit alles gut? Wahrscheinlich schon.
«Ein paar Regentropfen sollte jedes Handy aushalten», meint Michael Wolf von der Stiftung Warentest. Die Verbraucherorganisation simuliert und testet solche Situationen. «Die meisten Geräte überstehen das ohne Probleme», so Wolf. Doch sind Regenschauer auch eher selten die Verursacher des Malheurs.
Immerhin: «Vielen Modellen macht ein kurzes Tauchbad in der Wanne oder ein umgekipptes Glas nichts aus, da die Gehäuse wasserdicht verklebt und mit zusätzlichen Gummidichtungen gegen das Eindringen von Wasser geschützt sind», erklärt Rainer Schuldt von der «Computer Bild». Mineral- oder Leitungswasser sollte man schnell abtrocknen.
Anders ist das, wenn Salz, Säure, Chlor oder Seife im Spiel sind. Wassergeschützte Geräte müssten nach einem Kontakt mit diesen Substanzen sofort mit klarem Wasser abgespült werden, so Schuldt. Limonade, Cola oder Bier könnten wegen des enthaltenen Zuckers ebenfalls aggressiver sein als reines Wasser.
IP-Schutzgrad liefert Orientierung
Eine Orientierung, wie wasserfest ein Gerät ist, liefert der IP-Schutzgrad. Die Kennung besteht aus zwei Ziffern. Die erste bezeichnet den Schutz gegen Fremdkörper, die zweite den gegen Wasser. Je höher die Ziffer, desto besser: 0 etwa steht für keinen Schutz, 1 für senkrecht herabfallendes Tropfwasser. Bei der Ziffer 8 soll ein Gerät dauerhaft untertauchen können, ohne Schaden zu nehmen.
Doch der Schutzgrad allein ist nicht alles: «Der Hersteller muss konkret angeben, welchen Test er zugrunde legt», erklärt Warentester Wolf. Beispielsweise, ob das Gerät 60 Minuten im Wasser in zwei Meter Tiefe aushalten kann. «Man kann sich nicht immer hundertprozentig darauf verlassen. Aber wenn der Anbieter das so ausweist, ist es schon mal ein gutes Zeichen», so Wolf.
Laut dem Fachmagazin «connect» (online) schränken die Hersteller den Wasserschutz in den Geschäftsbedingungen (AGB) häufig ein. So gelte dieser oft nur für Süsswasser, nicht jedoch für Schmutz-, Chlor- oder Salzwasser sowie Getränke. Dazu können Einschränkungen für die Zeit unter Wasser sowie die Eintauchtiefe gemacht werden.