Doris Leuthard stiehlt sich aus der Verantwortung

Strahlenverordnung

Die «Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung » (NISV) schreibt vor, dass Antennen in der Schweiz ein um bis zu zehnmal schwächeres Signal senden können als andernorts. Entlang der wenig bevölkerten Bahnstrecken ist das ein Problem für die Telkos, die für eine ähnliche Abdeckung wie in Nachbarländern wesentlich mehr Antennen aufstellen müssen. Man spricht davon, dass jede vierte Antenne eingespart werden könnte, wären die Strahlengrenzwerte auf dem Niveau der Nachbarländer. Dass dem nicht so ist, ist übrigens ein Hauptgrund dafür, dass in der Schweiz telefonieren derart viel teurer ist als in anderen Ländern. Als in der Schweiz 1999 die Strahlengrenzwerte festgelegt wurden, war noch Ruth Dreifuss Bundespräsidentin, RTL strahlte die erste Folge von «Wer Wird Millionär» mit Günther Jauch aus und Handys wurden vom Millionen- zum Milliardengeschäft. Die tiefen Grenzwerte lagen in der Furcht begründet, Mobilfunkstrahlung könnte schädliche Effekte für den Menschen haben. Stand heute ist allerdings nur nachgewiesen, dass das Körpergewebe erwärmt wird. Deshalb gibt es keinen rationellen Grund, die Werte nicht wenigstens dem Niveau der Nachbarländer anzupassen.
Mitspracherecht der Kantone

Die Telkos, die ihren Kunden überall eine gute Abdeckung bieten müssen, bauen deshalb mehr Antennen. Allerdings wird dieses Vorhaben dadurch erschwert, dass für jede Antenne ein Baugesuch beim Kanton eingereicht werden muss. Eine Bewilligung ist auch nötig, wenn die Telkos Antennen gemeinsam nutzen wollen. Und wenn sie diese erhalten haben, können die Anwohner Einsprache einreichen, worauf Bauvorhaben gestoppt werden. Föderalismus und direkte Demokratie sind zwei grundschweizerische Werte, in dem Fall verzögern und verteuern sie den Antennenbau aber massiv. Besonders, da Mobilfunkantennen einen Sonderstatus zu geniessen scheinen. Solarzellen beispielsweise brauchen keine Bewilligungen, bei diversen anderen Fällen wie Übergangsleitungen oder Eisenbahnschienen setzt sich der Bund über das Raumplanungsgesetz hinweg und entzieht kantonalen Instanzen die Kompetenz. Derzeit wird die Revision des Fernmeldegesetzes vorbereitet. Das UVEK hat die Chance, darin Paragraphen aufzunehmen, die den Antennenbau erleichtern.




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