Bagatellverfahren 27.09.2021, 11:11 Uhr

Vereinfachten Bewilligungen für 5G-Antennen vorübergehend ausgesetzt

Für 5G-Antennen-Ausbau gabs bisher ein vereinfachtes Bewilligungs-Verfahren. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz empfiehlt nun, dieses vorläufig auszusetzen.
(Quelle: Jonas Stolle/Unsplash)
Auf absehbare Zeit soll der Ausbau von bestehenden 5G-Mobilfunkantennen für die 5G-Technologie nicht mehr vereinfacht bewilligt werden können. Den Kantonen wird vom BPUK geraten, das sogenannte Bagatellverfahren vorläufig nicht mehr anzuwenden.
Bisher genehmigten einige Kantone den Ausbau von Mobilfunkanlagen zu 5G-tauglichen Installationen - ohne Baubewilligungsverfahren. Damit war es nicht möglich, den  Entscheid anzufechten. Neue oder grundlegend Umgebaute Anlagen erforderten schon vorher ein ordentliches Bauverfahren.
Ein von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) in Auftrag gegebenes Gutachten vom Juni resultierte in dem Schluss, dass es immer ein ordentliches Baubewilligungsverfahren benötige.

Empfehlungen sistiert

Statt eines Entscheids gab die Konferenz lediglich eine Empfehlung ab. Die Kantone sollen das Bagatellverfahren bis auf weiteres auszusetzen. Die «offenen Punkte» sollen dann bis Ende Jahr zusammen mit dem Departement für Umwelt, Energie und Verkehr (Uvek) und den Mobilfunkbetreibern geklärt werden.
Bis dahin seien auch die BPUK-Mobilfunkempfehlungen sistiert, wonach 5G-Antennen ohne Rechtsweg genehmigt werden können. Ausserdem wünsche sich die BPUK, dass der Bund die Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlung anpasst und so Unklarheiten bereinigt.
Dabei geht es um die Definition des sogenannten Korrekturfaktors. Dank diesem können adaptive Antennen über kurze Zeit stärker strahlen. Eine automatische Leistungsbegrenzung muss aber sicherstellen, dass dies nur während kurzer Zeit geschieht.

Für Mobilnetzbetreiber ist die Lage klar

Für die Mobilnetzbetreiber ist die Rechtslage bereits jetzt klar und eine Anpassung der Verordnung wäre nicht nötig. Sie berufen sich dabei auf ein eigenes Rechtsgutachten, wonach Bagatellverfahren nicht nur zulässig seien, sondern gestützt auf die Eigentumsgarantie in der Bundesverfassung auch geboten. Auch die bereits laufenden Antennen jedoch blieben unter Anwendung des Korrekturfaktors auch weiterhin aktiv.
Bei der fünften Mobilfunkgeneration (5G) werden adaptive Antennen eingesetzt. Diese beherrschen Beamforming, wo sich das Signal tendenziell die Richtung der Empfangsgeräte fokussiert und es in andere Richtungen reduziert. Die bisher in der Schweiz eingesetzten konventionellen Mobilfunkantennen hingegen senden mit einer immer gleichen räumlichen Verteilung der Strahlung.




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