Ständerat will Ausnahmen zur Netzneutralität ermöglichen

Zugang zur letzten Meile

Nun ist der Ständerat am Zug. Er wird das Geschäft in der Wintersession behandeln. Die Entscheide zu den übrigen Punkten hatte Kommission schon an früheren Sitzungen gefällt. In einem Kernpunkt folgte sie dem Nationalrat: Die Swisscom soll nicht verpflichtet werden, anderen Anbieterinnen Zugang zu Glasfaseranschlüssen zu gewähren. Die Pflicht soll weiterhin nur für Kupferleitungen gelten.
In einem anderen Punkt wich die Kommission vom Nationalrat ab. Dabei geht es um die Frage, wer die Kosten trägt, wenn weitere Anschlüsse als die vom Liegenschaftseigentümer gewählten installiert werden. Nach geltendem Recht müssen Liegenschaftseigentümer weitere Anschlüsse dulden, wenn Mieter sie verlangen und die Kosten übernehmen. Die KVF möchte dabei bleiben. Gemäss Bundesrat und Nationalrat sollen Liegenschaftseigentümer die Einrichtung weiterer Anschlüsse dulden müssen, wenn eine Fernmeldedienstanbieterin die Kosten übernimmt.

Kinderpornografie melden

Eine weitere Änderung betrifft den Umgang mit Kinderpornografie und anderen verbotenen pornografischen Inhalten. Im Entwurf des Bundesrates sind Zugriffssperren vorgesehen: Die Fernmeldedienstanbieterinnen sollen verbotene pornografische Inhalte unterdrücken, auf die sie das Bundesamt für Polizei hinweist.
Der Nationalrat beschloss, im Gesetz auch die Löschung solcher Inhalte vorzusehen. Die Ständeratskommission möchte ergänzen, dass die Anbieterinnen von Fernmeldediensten Verdachtsfälle mit verbotenem pornographischem Inhalt dem fedpol melden müssen.
Beim Replay TV brachte die KVF eine Präzisierung an. Diese soll sicherstellen, dass beim zeitversetzten Fernsehen Änderungen an den Programmen nur mit Zustimmung des Veranstalters vorgenommen werden dürfen.




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