Regelung beantragt 19.11.2018, 18:18 Uhr

Ständerat will Ausnahmen zur Netzneutralität ermöglichen

Bei der Übertragung im Internet sollen nicht alle Daten gleich behandelt werden müssen. Die vorberatende Ständeratskommission plädiert für eine Regelung zur Netzneutralität, die Ausnahmen zulässt. Das hat sie bei den Beratungen zum Fernmeldegesetz beschlossen.
Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF) eine Regelung, welche den Anbietern des Zugangs zum Internet mehr Spielraum lässt, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Diese sollen bei den Spezialdiensten die Angebote flexibel gestalten können, solange das die Qualität der Internetverbindung nicht verschlechtert.
Spezialdienste sind von Internetprovidern zusätzlich zum Internetanschluss angebotene Dienste, welche über dieselbe Leitung übertragen werden – beispielsweise die Sprachtelefonie über Mobilfunk der vierten Generation (VoLTE) und bestimmte Fernsehdienste (IPTV).

Ausnahmen auch in der EU

Mit einer flexiblen Regelung wolle sie alle Möglichkeiten für zukünftige technologische Entwicklungen offen lassen, hält die Kommission fest. Sie verweist auf die EU, wo ebenfalls Ausnahmen für Spezialdienste vorgesehen sind.
Der Nationalrat hatte sich in der Herbstsession oppositionslos dafür ausgesprochen, die Netzneutralität im Gesetz zu verankern. Der Bundesrat möchte lediglich Transparenz schaffen. So sollen die Anbieter darüber informieren müssen, wenn sie Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln.




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